Wirtschaft

Insolvenzverfahren in England



Immer mehr Privatleute landen in der Schuldenfalle, rund 3 Millionen Haushalte in Deutschland sind überschuldet. Hersteller und Händler locken mit "komfortabler" Zahlung auf Raten, Banken ermuntern ihre Kunden, Kredite aufzunehmen und verführen so zu einem Leben auf Pump. Die durchschnittliche Kredithöhe steigt, immer weniger Schuldner zahlen ihre Verbindlichkeiten planmäßig zurück. Neben der Naivität bei Kreditangeboten stehen meist Probleme wie Arbeitslosigkeit, ein dauerhaft niedriges Einkommen oder eine Scheidung am Beginn einer "Schuldnerkarriere". Außerdem scheitern immer mehr selbständige Unternehmer. Die Folge: Die Zahl der Privatinsolvenzen nimmt zu.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet einen Weg, die Schulden wieder loszuwerden.

Insolvenz bezeichnet die Eigenschaft eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Ist diese Sitaution eingetreten und aus eigener Kraft nicht mehr abwendbar, bleibt dem Schuldner meistens nur die Durchführung eines Insolvenzverfahrens.

Dann gibt es für Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres sich von Ihren Verbindlichkeiten zu lösen.

Wie ist das möglich?

Grundlage ist hierfür die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung, die sich aus der Verordnung EG-Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren ergibt. Daraus folgt, dass in der Bundesrepublik Deutschland Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung anerkannt werden, wenn das Verfahren dem deutschen Insolvenzrecht vergleichbar ist. Das bedeutet nicht, dass es dem deutschen Insolvenzrecht in allen Punkten entsprechen muss.

Das Insolvenzverfahren muss allerdings vollständig nach dem Recht des Mitgliedsstaates der EU durchgeführt werden.

Nach dem englischen Insolvenzrecht hat der Schuldner die Möglichkeit, bereits nach 12 Monaten die Restschuldbefreiung zu erlangen.

In der Regel wird diese Befreiung bereits vorher erteilt. Voraussetzung für diese Vorgehensweise ist, dass der Schuldner offiziell seinen Lebensmittelpunkt (gewöhnlichen Aufenthalt) nach England verlagert. Dazu ist es erforderlich, in England eine Wohnung anzumieten.

Wir haben alle Informationen und Formulare für Sie in einem umfangreichen Paket zusammengestellt.

In unserem Info-Paket (erstellt von der Fa. Tele Consulting Ltd.) finden Sie auf 100 Seiten alles, was sie wissen müssen inklusive aller Informationen, umfangreicher Anleitungen und vielen Formularen auch zur Gründung einer englischen Limited.


Firmenname : Kanzlei Kah
Kontaktperson : Christian Kah
Tel : 03641422940
E-Mail : ck@kanzleikah.de

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