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Ist der Effektivzins zum Kreditvergleich geeignet?
Spricht man bei der Kreditaufnahme von Zinsen dann ist meistens vom Nominalzins oder Effektivzins die Rede. Für den Kreditnehmer sind zwar beide Zinsarten von Bedeutung, die Aussagekraft hinsichtlich eines Kreditvergleichs bei mehreren Anbietern ist jedoch unterschiedlich.
Kreditnehmer wollen in erster Linie wissen welche Belastungen tatsächlich bei der Kreditrückzahlung zu erwarten sind. Um diese Belastungen bestimmen zu können ist der Nominalzins nur unzureichend geeignet, denn der Nominalzins gibt lediglich an, wie hoch das geliehene Kapital verzinst wird. Eine Aussage darüber welche weiteren Kreditnebenkosten noch anfallen vermag der Nominalzins nicht zu treffen. Anders ist dies beim Effektivzins, denn hier werden zuzüglich zum Nominalzins noch anteilige Nebenkosten wie in etwa Bearbeitungsgebühren oder ein Disagio hinzugerechnet. Damit ist der Effektivzins zum Vergleich von Kreditangeboten weitaus besser geeignet als der Nominalzins. Die wahre Aussagekraft des Effektivzinses ist nichts desto trotz umstritten, denn einige (indirekte) Kreditkosten werden im Effektivzins nicht erfasst. Beispiele für solche Kosten sind etwa Kontoführungsgebühren oder Sonderaufschläge für Teilzahlungen. Besonders umstritten ist auch der Umstand, dass teilweise der Abschluss einer Restschuldversicherung Voraussetzung für die Auszahlung eines Kredites ist, die Ratenzahlungen für die Versicherung aber keine Berücksichtigung bei der Berechnung des effektiven Kreditzinses finden.
Für den Kreditnehmer bedeutet all dies, dass beim Kreditvergleich der Effektivzins zwar eine gewisse Aussagekraft besitzt, es aber dennoch im Interesse des Kunden sein muss ein zur Unterzeichnung vorgelegtes Kreditangebot genau auf mögliche Zusatzkosten zu überprüfen.
Kontaktperson : Claudia Schäfer E-Mail : gazzolina@gmx.net
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