Recht

Kalte Betriebsübernahme - Albtraum eines Insolvenzverwalters



Von einer kalten Betriebsübernahme spricht man, wenn es Gesellschaftern eines Unternehmens gelingt das Unternehmen erfolgreich in die Insolvenz zu treiben mit dem Ziel es nach Insolvenzeintritt weit unter Wert zurückzukaufen. Diese destruktiven Verhaltensweisen sind häufig Teil einer lang gehegten Strategie und schaden massiv den Gläubigerinteressen. Diese Form der Betriebsübernahme ist recht selten und gelingt jedoch nur unter äußerst günstigen Voraussetzungen.

Beispielsweise wenn der Insolvenzverwalter über die Geschäftsinhalte der Schuldnerin nicht informiert ist und auch nicht bereit ist sich anderweitige Informationen zu beschaffen außer von denen, die ein massives Interesse daran haben es günstig zu erwerben. Ein weiterer Faktor, der solche Coups begünstigt ist eine langjährige und enge Zusammenarbeit von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern mit dem Insolvenzverwalter.

Sie vertreten das Insolvenzgericht gem. § 18 Abs. 1 RPflG und schlucken blindlings alles, was der Insolvenzverwalter ihnen auftischt. In Fachkreisen ist man sich mittlerweile weitgehend einig, dass auch dieses Formen von Klüngel darstellt, obgleich der Justiz aufgrund ihrer grundgesetzlich verankerten Unabhängigkeit mitunter immer noch die Attitüde der Neutralität und Objektivität anhaftet - wer hinterfragt das auch schon.

Insofern ist es für den Insolvenzverwalter recht einfach dem Gericht und den Gläubigern die kalte Betriebsübernahme als übertragende Sanierung zu verkaufen. Denn Richter bekommen ein Verfahren nur in Ausnahmefällen zu Gesicht. In der Insolvenzordnung (InsO) findet sich auch kein einziger Hinweis, dass Insolvenzverfahren in der Regel von Rechtpfleger/innen geleitet werden.

Die Insolvenzgläubiger sind in diesen Fällen gehandicapt, weil sie zuwenig über die internen Zusammenhänge wissen. Doch auch die Insolvenzverwalter sind Opfer ihres eigenen Handelns wenn sie erkennen müssen, dass sie instrumentalisiert wurden und ihre Entscheidungen aufgrund von Intrigen getroffen hatten.

Insolvenzverwalter reagieren, falls dies auffliegt oft recht panisch, verstricken sich heillos in Widersprüchen und schrecken auch vor strafrechtlich bedenklichen Falschaussagen nicht zurück.


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