Versicherungen

Krankenversicherung - privat


Die Private Krankenversicherung und die Private Krankenzusatzversicherung haben die Gemeinsamkeit, dass jeweils ein individuell zu vereinbarender Vertrag geschlossen wird, auf dessen Inhalt allein die Vertragspartner also das Versicherungsunternehmen und der Versicherte bestimmen. Ein völlig anderes Prinzip als das in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

In der ergänzenden Krankenzusatzversicherung werden meist ganz gezielte Risiken ausgeschlossen. Möglich sind z.B. ambulante Zusatzversicherungen, Ergänzungstarife oder Zahnzusatztarife.
Es ist allerdings nicht so einfach wie es scheint, nämlich dass man sich bei z.B. schlechten Zähnen einfach eine Zahnzusatzversicherung abschließt und so von allen Kosten befreit ist.
In den privaten Versicherungen wird der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss untersucht und die gesundheitliche Situation geprüft.
Ist den Versicherungen das Risiko zu hoch mit jemandem mit schlechten Zähnen eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen so wird die Versicherung dies auch nicht tun.
Es ist demzufolge so, dass die Versicherungen am liebsten nur mit Versicherten Zahnzusatz-Verträge abschließt die auch morgen noch kraftvoll zubeißen können, dann kann die Versicherung die Beiträge erheben und müssen keine oder kaum Behandlungskosten zahlen.
Im Rahmen der Zusatzversicherung kann das Niveau des Versicherungsschutzes auf das der PKV angehoben werden.

In der privaten Krankenversicherung ist jegliche Leistung individuell zu vereinbaren. Möglich ist ein umfassender Schutz der jegliche Risiken absichert oder auch eine günstige Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung auf etwa gleichem Niveau.





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