Wirtschaft

Krankenversicherung für Ausländer



Möchte ein Nicht-EU-Bürger in Deutschland einreisen benötigt dieser in der Regel ein Visum. Und zwar ist dies unabhängig davon, ob der Ausländer nun nur in Deutschland Urlaub macht (eine Woche, ein Tag ist dabei egal). Auch eine Krankenversicherung wird verlangt schon vor der Einreise abgeschlossen zu haben. Dies gilt auch für EU-Bürger. Ein Visum für Deutschland bekommt nämlich von der Botschaft nur ausgestellt, wer eine so genannte Ausländer Krankenversicherung nachweisen kann. Dabei muss den meisten Krankenversicherungen schon beim Antrag das genaue Einreisedatum mitgeteilt werden. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Einreise nach Deutschland, sondern auch für alle Schengenstaaten, zu denen die meisten europäischen Länder zählen (entsprechend den Regelungen des Schengenvisum eben). Es ist aber nicht eine x-beliebige Krankenversicherung nachzuweisen, vielmehr muss eine Krankenversicherung für Ausländer mindestens dem Grundversicherungsschutz der GKV entsprechen und ambulante ärztliche Behandlungen, die zahnärztliche Versorgung, Medikamente und Heil- bzw. Hilfsmittel abdecken und auch eintreten für stationäre Aufenthalte und Behandlungen und medizinisch erforderliche Rehabilitationsmaßnahmen, sowie Leistungen für Schwangere und bei der Entbindung. Wenn ein Ausländer nicht nur in Deutschland Urlaub machen will, sondern hier arbeiten möchte, ist er durch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung pflichtversichert in der GKV und muss auch Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlen.


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