Wirtschaft

Krankenversicherungen



Otto von Bismarck war es, auf dessen Initiative hin die Sozialversicherung in Deutschland entstand. In den 1880er Jahren brachte er zusammen mit dem deutschen Kaiser einige Reformen auf den Weg, die die Arbeiterschaft Deutschlands besänftigen sollte. Der Deutsche Reichstag verabschiedete am 15. Juni 1883 das Gesetz für die Krankenversicherung. Damit wurde auch der Versicherungszwang für die Arbeiterschaft eingeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte diese aber keinerlei Absicherung in der Hinsicht, wenn sie erkrankten. Die Beamten konnten sich zuvor schon in einer Privaten Krankenversicherung absichern. Die erste Versicherung dieser Art wurde 1848 gegründet.

 

Die Krankenversicherung für die Arbeiterschaft sah damals im Übrigen eine von Kosten freie Behandlung beim Arzt vor und freie Arzneimittel. Darüber hinaus wurden auch schon damals kleinere Hilfsmittel gezahlt durch die GKV. Was aber den sozialen Frieden vor allem sicherte war, dass die Arbeiterschaft für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder einen Arbeitsunfall ab dem dritten Tag der Erkrankung ihren Lohn weiter bekam. Und zwar für die Dauer von höchstens 26 Wochen, einem halben Jahr also. Darüber hinaus gehörte auch Sterbegeld zu den Versicherungsleistungen der Krankenversicherung. Und zwar hatte dieses die 20fache Höhe des jeweiligen Arbeitslohns. Auch für die Wöchnerinnen gab es aus der Krankenversicherung schon Unterstützung, allerdings damals nur für vier Wochen nach der Niederkunft.


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