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Krankenversicherungssatz
Der Krankenversicherungssatz wird in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragssatz genannt. Er wird nach staatlich festgelegten Leistungen kalkuliert und ist alters- und risikounabhängig( keine Gesundheitsprüfung). Die Höhe des zu zahlenden Beitrages ist einkommensabhängig. Somit werden Menschen mit besserem Einkommen zur Sicherung für Leistungen von Personen mit geringem Einkommen (oder mitversicherten Familienmitgliedern) herangezogen. Die Beitragssätze steigen bei Belastungen durch höhere Kosten in der Versorgung der älteren Menschen, denn es werden keine Alterrückstellungen gebildet. Der Krankenversicherungssatz in der privaten Krankenversicherung wird Versicherungsprämie genannt. Hier wird der Umfang der Leistungen individuell zwischen der Versicherung und dem Versicherungsnehmer vereinbart. (Wahltarif) Die Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt nicht nach dem Einkommen, sondern nach Alter, Geschlecht und gesundheitlichem Risiko (Gesundheitsfragen im Antrag). In den Tarifberechnungen wird die Alterung der Versicherten vorher berücksichtigt und entsprechend eine Altersückstellung für höhere Kosten vorgenommen.
Kontaktperson : Tom Meyer E-Mail : meyer[äät]hackwar[punkt]dee
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