Wirtschaft

Krankenzusatzversicherung



Hinsichtlich der Absetzbarkeit der Krankenkassenbeiträge tut sich in 2010 etwas, und zwar sind diese bei der Steuer absetzbar, und zwar zum vollen Betrag. Zu verdanken ist dies dem Bürgerentlastungsgesetz bzw. dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen. Diese musste die Bundesregierung in die Tat umsetzen, nachdem es seitens des Bundesverfassungsgerichts am 13. Februar 2008 ein entsprechendes Urteil gab. Geklagt wurde damals hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von bestimmten Vorsorgeaufwendungen (und zwar waren damit die Beiträge zur Krankenversicherung, die zur Pflegeversicherung und die zur Krankenzusatzversicherung gemeint). Geltend gemacht werden können die Beiträge als Sonderausgabe. Bis einschließlich 31. Dezember 2009 werden die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung nur in einem sehr eingeschränktem Umfang steuerlich berücksichtigt, wenn diese als Sonderausgaben angegeben werden. Offiziell wird hier von der Basiskrankenversicherung gesprochen. Die entsprechende Verordnung, die die Finanzämter erhalten haben und berücksichtigen müssen,

ist die "Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes" (die Finanzamtmitarbeiter werden diese Verordnung kurz als KVBEVO bezeichnen, als Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung). In dieser ist festgelegt, mit welchem Anteil die Beiträge anzusetzen sind. Von der Neuregelung des Abzugs bei der Steuer können gesetzlich und auch privat Versicherte profitieren, sowie deren Ehepartner und Kinder.


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