Kredite – Helfer mit Geschichte
Steht eine Urlaubsreise an, muss ein neues Auto her oder soll vielleicht sogar ein Haus gekauft werden, dann reichen die eigenen Mittel oft nicht aus, um den finanziellen Aufwand zu bewältigen. Dann bleibt einem nur noch der Weg zur Bank des Vertrauens, um dort einen Kredit aufzunehmen. Doch wann wurden eigentlich die ersten Kredite vergeben und welche gesetzlichen Richtlinien gibt es zu beachten?
Das Wort Kredit stammt vom lateinischen ‚creditum’ ab und bedeutet übersetzt ‚das auf Treu und Glauben Anvertraute’. Ein Kredit hat also etwas mit Vertrauen zu tun – der Kreditgeber muss dem Kreditnehmer vertrauen, dass dieser seine Schulden nach Vereinbarung begleicht. Heute regeln Gesetze und Verträge die Vereinbarungen für uns, früher jedoch musste man wirklich viel Vertrauen investieren.
Kredite gibt es schon seit langer Zeit in Form des ‚Anschreiben lassen’. Hatte man nicht genügend Geld um die gekaufte Ware zu bezahlen, wurde das vom Verkäufer notiert und man hat den geschuldeten Betrag einfach später beglichen. Auch heute ist diese Form des Kredits noch oft anzutreffen.
Auch die Pfandleihen kannten unsere Urahnen schon. Dort hat man kostbare Gegenstände gegen Geld eingetauscht und konnte sein Eigentum zum späteren Zeitpunkt wieder auslösen. Im Gegensatz zum Anschreiben findet diese Kreditform heute allerdings nur noch selten Anwendung.
Zur Zeit der Industrialisierung (um 1850) bekam das Kreditgeschäft einen großen Aufschwung. Kredite wurden als Mittel zur Absatzförderung erkannt und die heute überall bekannte Ratenzahlung wurde von produzierenden Unternehmen etabliert.
Anfang des 20. Jahrhunderts begannen die Automobilhersteller eigene Finanzierungsgesellschaften zu gründen. Große Handelshäuser folgten ihrem Beispiel. Von da an war der Weg zum Barkredit, der nicht an eine bestimmte Warenabgabe gekoppelt war, nicht mehr weit. Um 1960 boten die ersten Banken diese Form eines Darlehens an.
Ein Kredit ist aber nicht nur das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Mit Krediten geht meist auch eine Zinsvereinbarung einher, so dass man mehr Geld zurückzahlen muss, als man sich eigentlich geliehen hat. Die Kreditzinsen müssen deshalb in einem Kreditvertrag ebenso genannt werden, wie Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten, Bearbeitungsgebühren und eine Sicherstellung für den Kreditgeber. Das und noch vieles mehr ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt wurden.
Bevor es Gesetze über die Vergabe von Krediten gab, fanden findige Kreditgeber immer Möglichkeiten, um den Menschen mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, als es akzeptabel war. Viele Kreditverträge waren somit sittenwidrig und erst nachdem Verbraucherzentralen großen Druck ausübten, wurde 1991 ein Verbrauchkreditgesetz geschaffen. Es diente als Grundlage für die heutigen Kreditgesetze und bot Kreditnehmer und –geber gleichzeitig mehr Sicherheit.
Wer heute einen Kredit aufnehmen will, sollte sich genau umschauen. Unterschiedliche Zinssätze und Rückzahlungsmodalitäten können große Auswirkungen auf die Brieftasche haben und ein Vergleich lohnt allemal. Aber auch Vorsicht ist geboten. Trotz der Gesetze kann ein Kreditvertrag auch Kleingedrucktes enthalten, was nicht immer positiv für den Kreditnehmer ist.
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