Kredite für Privatpersonen
Banken stellen zu bestimmten Bedingungen unterschiedliche Arten der Kredite für Privatpersonen zur Verfügung. Voraussetzung ist hierfür grundsätzlich, dass der Antragsteller kreditfähig und kreditwürdig ist. Als kreditfähig werden volljährige natürliche Personen bezeichnet, die rechtlich in der Lage sind, Verträge abzuschließen. Minderjährige und Personen, die wegen körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen unter Betreuung stehen, sind nicht kreditfähig.
Hinsichtlich der Kreditwürdigkeit unterscheidet man zwischen der materiellen und der persönlichen Kreditwürdigkeit. Die materielle Kreditwürdigkeit gibt Auskunft über die finanzielle Situation des Kunden. Hierzu wird das regelmäßige Einkommen und die bestehenden Verpflichtungen des Antragstellers untersucht. Die persönliche Kreditwürdigkeit beschreibt die Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit des Kunden und wird anhand des bisherigen Kontoverhaltens und vergangener Kreditaufnahmen beurteilt.
Insbesondere die Schufa Auskunft stellt bei einem Kredit für Privatpersonen eine große Hilfe dar, da hier negative und positive personenspezifische Daten hinterlegt sind. Sofern nichts gravierendes gegen die Bonität des Kunden spricht, wird die Kreditvergabe genehmigt. Je nach Bedarf und Einsatz der finanziellen Mittel, werden Privatkredite in Form von Dispositionskrediten, Ratenkrediten, Studentenkrediten oder Immobilienfinanzierungen vergeben.
Der Dispositionskredit wird auf dem Girokonto bereitgestellt und dient der Überbrückung kurzfristiger finanzieller Engpässen. Ratenkredite können in der Regel zur freien Verwendung eingesetzt werden, und dienen dem Erwerb von Waren, Dienstleistungen oder zu Investitionszwecken. Studentenkredite werden zur Finanzierung eines Studiums benötigt. Die Immobilienfinanzierung ermöglicht dem Kreditnehmer den Erwerb oder Bau von Wohneigentum.
Weiterführende Inforationen und einen Kreditvergleich finden Sie auf dem Geld- und Finanzportal www.geld-assistent.de.
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