Recht

Kündigen nach deutschem Mietrecht



Das Mietrecht in Deutschland entscheidet zuweilen über existentielle Fragen. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter sind mit dem Wohnraum zentrale Fragen verbunden. So ist der Vermieter darauf angewiesen, dass er von seinem Mieter die im Mietvertrag vereinbarte Miete pünktlich überwiesen bekommt. Viele Eigentümer von Mietwohnungen haben sich selber zur Finanzierung der Immobilie schwer verschuldet. Die finanzierende Bank hat allerdings überhaupt kein Verständnis für Erklärungsversuche von Seiten des Vermieters, dass es den laufenden Kredit leider gerade nicht bedienen könne, da der eigene Mieter mit seinen Mietzinszahlungen in Verzug ist. Dem Vermieter bleibt nach deutschem Mietrecht bei einem säumigen Mieter nichts anderes übrig, als sehr zeitnah die Kündigung auszusprechen und so schnell wie möglich wieder in Besitz seines Eigentums zu kommen. Dies ist aber zuweilen leichter gesagt als getan. Hat man als Vermieter auch durch wirksame Kündigung die Beendigung des Mietverhältnisses herbeigeführt, dann heißt das noch lange nicht, dass man auch wieder in Besitz der Wohnung kommt. Nur allzu häufig weigert sich der Mieter nämlich die Wohnung zu verlassen. Dann bleibt dem Vermieter nach dem derzeit geltenden Mietrecht nichts anderes übrig, als das zuständige Amtsgericht anzurufen und den Mieter auf Räumung der Wohnung zu verklagen. Auch eine solche Aktion dauert und kostet nicht unerheblich Geld.


Kontaktperson : Peter Praller
E-Mail : ppraller@yahoo.de

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