Lebensversicherung verkaufen
Bevor Sie Ihre Lebensversicherung mit erheblichen Verlusten kündigen, sollten Sie sich über die Vorteile des Verkaufens der Versicherung informieren. Die Kündigung sowie der Verkauf sind ein finanzieller Verlust, da der Schlussüberschussanteil verloren geht und die Abschlusskosten den Vertrag belasten. Der Verkauf der Lebensversicherung hat den Vorteil, dass Sie 2% bis 15% mehr ausbezahlt bekommen als bei einer Kündigung und das Sie ihren Todesfallschutz kostenlos behalten. Damit Sie beim Verkauf die Vorteile nutzen können, sollten Sie einige Kriterien berücksichtigen. Bei der Abwicklung des Geschäfts, ist auf Seriosität des Ankäufers zu achten. Einige Firmen besitzen ein TÜV Siegel, dass nur vergeben wird, wenn die Bedürfnisse des Kunden berücksichtigt werden und die Wertversprechen auch eingehalten werden können. Bevor Sie ihre Lebensversicherung kündigen, lassen Sie sich von verschieden Ankäufern kostenlose Angebote schicken. Auch Fondsgebundene Lebensversicherungen und Rentenversicherungen können Sie zum Verkauf anbieten, nur Lebensversicherungen die über den Betrieb laufen sind nicht verkäuflich. Um 15% mehr Geld zu bekommen als bei der Kündigung, hängt von einigen Faktoren ab. Ausschlaggebend ist dabei der Rückkaufswert, die Restlaufzeit und Tarif der Versicherungsgesellschaft sowie ob der Vertrag kapitalertragsteuerpflichtig ist. Trotzdem lohnt sich der Verkauf einer Lebensversicherung, da die Praxis bisher gezeigt hat, dass der Verkäufer 2% bis 7% mehr Gewinn erzielt, als bei Kündigung seines Vertrages. Lassen Sie sich vor dem Verkauf der Police von Ihrem Versicherungsunternehmen den Rückkaufswert mitteilen und vergleichen Sie diesen mit den Angeboten der verschiedenen Ankäufer. Sollten Sie jetzt schon in Erwägung ziehen Ihre Lebensversicherung verkaufen zu wollen, dann tun Sie das noch bis zum Ende des Jahres 2008. Ab dem Jahr 2009 müssen Sie damit rechnen, dass Sie eine Abgeltungssteuer an das Finanzamt zahlen müssen. Das betrifft Lebensversicherungen die noch keine 12 Jahre Laufzeit haben und Sie beim Verkauf jünger als 60 Jahre alt sind. Haben Sie, z. B. 30 000 Euro eingezahlt und für den Verkauf 50 000 Euro erhalten, dann bezahlen Sie auf die Differenz von 20 000 Euro ungefähr 28% Abgeltungssteuer. Unter Berücksichtigung der oben genannten Hinweise ist zusammenfassend zu sagen, dass es zwei gravierende Vorteile des Verkaufens gegenüber der Kündigung gibt, einmal die höhere Auszahlung und der weiterhin bestehende kostenlose Todesfallschutz.
|