Wenngleich es sich um ein Tabuthema handelt, sollte man sich rechtzeitig über eine entsprechende finanzielle Absicherung im Todesfall Gedanken machen. Dann gilt es, den gewohnten Lebensstandard der Hinterbliebenen zu gewährleisten Im Gegensatz zu einer Risiko- Lebensversicherung gehen die Beiträge nach Ablauf der Laufzeit nicht verloren, sondern eine vorher festgelegte Summe wird ausbezahlt, wenn der Versicherte den Vertragsablauf erlebt.(Erlebensfall)
Dies gilt auch, wenn der Versicherte noch während der Vertragslaufzeit verstirbt.
Dann wird die vertraglich festgelegte Summe ausbezahlt.
Eine Auszahlung erfolgt an eine vorher im Vertrag bestimmte Person, oder, wenn keine vertragliche Regelung dafür vorgesehen wurde, an die direkten Erben ersten Grades.
Zusätzlich bietet eine Kapital-Lebensversicherung den Vorteil, eines wichtigen Bausteins für die spätere Altersvorsorge. Dabei garantiert der Versicherer in aller Regel auf den geleisteten Sparanteil einen Mindestzins. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich, vor Vertragsabschluss, einen Versicherungsvergleich vorzunehmen.
Hinzu kommt, dass der Versicherte nach Ablauf der Zeit neben dieser garantierten Summe auch noch Überschussanteile bekommt, die der Versicherer erwirtschaftet hat und dann an seine Versicherten weiter gibt. Zum einen handelt es sich dabei um Zinserträge auf die Sparsumme, Risikoerträge, die sich aus einer Ausschüttung zusammen setzen, wenn weniger als eingeplante Versicherungsfälle vorliegen als vorher statistisch einkalkuliert und eine Ausschüttung, wenn niedrigere Verwaltungskosten anfallen, als vorher eingeplant.
So liegen bei einer Kapital-Lebensversicherung die Vorteile klar auf der Hand: Neben einer Risikoabsicherung wird ein Ansparen von Vermögen ermöglicht.
Zu bedenken gilt jedoch, dass es zu einer Leistungsminderung oder gar einem Leistungsausfall kommen kann, wenn bestimmte Kriterien nicht als erfüllt gelten oder nicht Gegenstand des Vertrages sind. Eine Kapital-Lebensversicherung ist nicht verpflichtet zu zahlen, wenn Todesfälle aufgrund von Selbstmord oder kriegerischen Auseinandersetzungen eintreten. Hier sollte sich der Versicherungsnehmer genau über die Klauseln der verschiedenen Versicherer informieren.
Auch führen wissentliche falsche oder unvollständige Angaben bei der Gesundheitsauskunft unter Umständen zu Leistungseinschränkungen oder Ausfall.