Markenrecht in Deutschland
Das Markenrecht ist in Deutschland im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (kurz: MarkenG) geregelt. Das Markenrecht schützt die Marke und soll die unbefugte Nutzung der Marke verhindern. Dadurch soll der Rechteinhaber vor einem Image- oder materiellem Schaden bewahrt werden. Zum einen entgehen Herstellern von attraktiven Markenprodukten regelmäßig Gewinne durch wesentlich preiswertere Plagiate und zum anderen kann ihnen aufgrund mangelhafter Qualität dieser Plagiate zudem ein Imageschaden erwachsen.
Die geschützte Marke soll dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der angebotenen Ware oder Dienstleistung garantieren. Dies impliziert zumeist gewisse Qualitäten, die bewusst vom Hersteller hervorgehoben werden und bewusst vom Kunden nachgefragt werden.
Ob eine Marke bereits existiert, läßt sich mittels einer Markenrecherche ermitteln. Die Marke grenzt die angebotene Ware oder Dienstleistung unverwechselbar zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen anderer Hersteller ab. Die Abgrenzung der Marke ist durch verschiedene Kennzeichen möglich. Zu diesen Kennzeichen gehören insbesondere Wörter, Buchstaben, Abbildungen, Zahlen und auch dreidimensionale Gestaltungen, inklusive deren Form- und Farbgestaltung. Kurz: alles was dazu geeignet ist, die Marke als unverwechselbar zu präsentieren.
Kontaktperson : Karsten Fernkorn E-Mail : artikelweb@fernkorn.info
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