Mietmängel
Zunächst sollte man vor Bezug einer neuen Mietwohnung mit dem Vermieter die Wohnung genau unter die Lupe nehmen. Achten sollte man auf Schäden und auf den Zustand der Wohnung. Wenn der Mietvertrag zustande gekommen ist und keine Mängel aufgelistet wurden, haben Sie anschließend schlechte Chancen. Sollten Sie natürlich feststellen, dass nach geraumer Zeit sich zum Beispiel Schimmel bildet, so muss der Vermieter diesen Schaden beseitigen. Schimmel kann natürlich auch durch unzureichende Lüftung entstehen. Sprechen Sie ihren Vermieter direkt darauf an und warten Sie nicht lange. Der Vermieter muss diese Mängel beseitigen, da dies zu gesundheitlichen Problemen führen kann. Stellt der Vermieter jedoch fest, dass sich Schimmel gebildet hat, da nie gelüftet wurde und zum Beispiel in diesem Raum Wäsche getrocknet wurde, so ist er nicht verpflichtet diesen Schaden zu beseitigen. Sollte Sie jedoch keine Schuld daran haben, so muss der Vermieter den Schaden unverzüglich beseitigen lassen. Auch kann ein Schaden am Fenster nach längerer Zeit entstehen. Das heißt, die Fenster schließen nicht richtig und die Zugluft von außen gelingt in die Wohnung. So hat der Vermieter die Fenster entweder zu erneuern oder die Fenster müssen abgedichtet werden. Auch diesen Schaden sollten Sie schnell melden, da Sie einige Energiekosten dadurch sparen können. Für selbst verursachte Schäden, wie Löcher im Laminatboden oder Kratzer muss der Vermieter nicht haften. Dies können Abnutzungen sein oder gar selbst verursachte Schäden. Für solche Reparaturen müssen Sie selbst aufkommen. Achten Sie auf jeden Fall darauf, wie der Mietvertrag aufgegliedert ist. Bei Unstimmigkeiten lohnt es sich in vielen Fällen einen Rat bei einem Fachanwalt für Mietrecht einzuholen.
Kontaktperson : H.Lenzdorf E-Mail : eins@translocator.de
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