Arbeit

Mietminderung



Grundlegend ist eine Mietminderung möglich, jedoch nicht immer, denn es müssen auch hier bestimmt Voraussetzungen geben, um eine Mietminderung durchzusetzen. Eine Mietminderung ist zum Beispiel dann möglich, wenn die Mietsache zum Beispiel eine Wohnung einen Mangel oder bei anderen Mietsache ein Fehler auftritt. Zunächst einmal müssen die Mängel nicht unerheblich sein, unwesentliche Fälle können keine Mietminderung hervorrufen. Außerdem muss die Tatsache bestehen, das der Mieter von dem Schaden keine Kenntnis hat, bevor er den Mietvertrag unterschrieben hat. Trifft den Mieter keine Schuld, sprich ist er nicht für den Schaden verantwortlich, so kann er laut Mietrecht eine Mietminderung geltend machen. Ist der Mieter sich jedoch vor Abschluss des Mietvertrags über den Mangel im klaren, so kann er nach dem deutschen Mietrecht keine Mietminderung geltend machen. Zudem ist es ausgeschlossen eine Mietminderung geltend zumachen, wenn Sie den Mangel hätten erkennen können. Das Mietrecht unterstellt in diesem Falle dem Mieter eine ""grobe Fahrlässigkeit"". Ihre Unaufmerksamkeit zum Beispiel bei der Wohnungsbesichtigung, wird Ihnen als Fehler zu Last gelegt. Ist die Mietminderung erst einmal beschlossene Sache, so fängt zumeist ein Streit zwischen Vermieter und dem Mieter an über die Höhe der Mietminderung. Bei der Höhe der Mietminderung gibt es keine eindeutige Regelung, welche eine bestimmte Minderungshöhe vorsieht. Es existieren in diesem Zusammenhang viele Urteile, welche einen wagen Prozentsatz angeben. Es steht auch im Mietrecht, das der Mieter aufgrund einer Mietminderung nicht gekündigt werden darf. Zudem muss der Mieter dem Vermieter jedoch auch eine angemessene Zeit zur Beseitigung des Mangels ermöglichen.


Kontaktperson : H.Lenzdorf
E-Mail : eins@translocator.de

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