Nachbarrecht und Lärm
Das Nachbarrecht ist bei Anwälten nicht sonderlich beliebt. Zu klein ist meist der so genannte Streitwert, der bei der Bemessung der Höhe der zu verdienenden Gebühren die zentrale Rolle spielt. Weiter ist die Materie des Nachbarrechts an sich aus rechtlicher Sicht nicht sonderlich spannend. Und schließlich haben zumindest die meisten Anwälte den Anspruch, mit ihrer Tätigkeit zur Befriedung eines aufgekommenen Streits beitragen zu können. Dieser Anspruch wird aber gerade im Nachbarrecht immer wieder enttäuscht.
Es ist nämlich gar nicht so selten, dass man gerade einen Brand, der zwischen zwei Nachbarn entflammt war, gelöscht hat, da lodern zwischen genau den gleichen Parteien nur Wochen später schon wieder die Flammen.
Oftmals sind es Kleinigkeiten, die die Parteien im nachbarschaftlichen Verhältnis auf die Palme bringen. Oben auf der Beschwerdeskala ist sicherlich der Lärm. Will der eine in Ruhe seinen Feierabend genießen und der andere mit seinen Freunden ein rauschendes Fest feiern, dann ist der Konflikt vorprogrammiert. Und für einen in dieser Angelegenheit eingeschalteten Anwalt geht es dann noch um einen - meist vergeblichen Versuch einer Streitschlichtung und nachfolgend darum, einem Gericht beizubringen, dass der vom Nachbarn erzeugte Lärm zum einen rücksichtslos und zum anderen unzumutbar sei. Viel juristisches Handwerkszeug benötigt man für einen solchen Vortrag nicht. Und umso gespannter darf man auf den Ausgang des Verfahrens sein. Dies umso mehr, als das Nachbarrecht zu den Rechts-Materien gehört, bei denen man den Ausgang eines Verfahrens wohl nie vorhersehen kann.
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