Ein Parteichef wird in der demokratisch organisierten Gesellschaftsform die aller Regel von der Parteiversammlung (zu Deutsch Parteitag) gewählt. Jeder Parteichef hat in der Regel zwei oder noch mehrer Stellvertreter. Die Wahlperiode umfasst meist drei bis fünf Jahren. Handelt es sich um größere Parteien, dann hat der Parteivorsitzende meist in Personalunion weitere Ämter zu bekleiden, z.B. als Regierungschef oder als Minister.
Der Parteichef repräsentiert die Partei im Außenverhältnis und führt diese nach Innen. Bei sehr großen Parteien, wie z.B. den Volksparteien in der Bundesrepublik, ist es die vornehme Aufgabe des Parteivorsitzenden die Partei auf eine gemeinsame Linie zu bringen, um sie vor Flügelkämpfen zu beschützen. Diese Aufgabe wird umso schwerer, je mehr starke und ambitionierte Persönlichkeiten in der jeweiligen Partei Mitglied sind. In der Regel ist der Parteichef auch maßgeblich an der Formulierung des Parteiprogrammes beteiligt.
Ein weitere besondere Aufgabe eines jeden Parteichefs ist es, für die Partei möglichst viele Parteispenden einzuwerben, denn auch in der Demokratie kann keine Partei ohne ausreichend liquide Mittel erfolgreich aktiv sein. Freilich muss der Parteivorsitzende sich dabei an das geltende Gesetzt halten, damit es keinen Parteispendenskandal gibt. Er muss also aufpassen, dass jede einzelne Parteispende legal ist.
Meyer, Klaus-Martin