Arbeit

PKV im Alter



Viele Arbeitnehmer, die privat versichert sind, wissen nicht genau, was mit den Beiträgen passiert, wenn sie aus der Arbeitswelt ausscheiden. Hier soll ein kleiner Überblick über das gegeben werden, was sie erwartet.

Die Beiträge für die Private Krankenversicherung (kurz PKV) können im Alter sinken. Dies hat damit zu tun, dass die Versicherung einige Tarife oder Teile des Versicherungsschutzes kündigt, da diese nicht mehr notwendig sind oder gesetzlich im Alter nicht mehr zutreffen.

Zu diesen Einsparungen zählt der abgeschlossene Vertrag über Krankentagegeld, welcher beendet wird, wenn so einer existiert. Da Krankengeld nur gezahlt wird, wenn ein Einkommensverlust entsteht, fällt dies weg, wenn eine Rente oder Pension gezahlt wird.

Weiterhin reduziert er sich, da ein weiterer gesetzlicher Beitragszuschlag weg fällt: Der Betrag zur Beitragsentlastung PKV im Alter.

Im Zahnversicherungsbereich ist meist ein Hochleistungstarif enthalten, der von der Versicherung oft bei einer Überprüfung des erforderlichen Versicherungsumfangs in einen günstigeren Tarif umgewandelt wird. Dies wird vorgenommen, da kein Bedarf mehr im zunehmenden Alter hierfür besteht.

Wenn man privat mindestens 10 Jahre versichert war und mindestens 65 Jahre alt ist, kann in den Standardtarif für Rentner gewechselt werden. Es kann auch bereits mit 55 Jahren gewechselt werden, wenn man unter der aktuellen Versicherungspflichtgrenze liegt. In diesem Tarif sind die Leistungen wesentlich besser als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind diesen aber nachempfunden und in diesem ist eine Garantie vorhanden, dass die Beiträge hierfür maximal dem Höchstbetrag der GKV entsprechen.

Sollten die Leistungen reduziert werden, bekommt man technische Gutschriften, die im Endeffekt auch wieder den Monatsbeitrag senken.


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