Versicherungen

Private Arbeitslosenversicherung


Seit geraumer Zeit werden auf dem Versicherungsmarkt sogenannte private Arbeitslosenversicherungen angeboten. Gedacht sind solche Versicherungen üblicherweise für Arbeitnehmer, also Arbeiter und Angestellte. Gerade in Zeiten schwacher Konjunktur und schlechter Auftragslage sind permanent tausende Arbeitsplätze in Gefahr. Die Betroffenen, die also eine betriebsbedingte Kündigung erhalten, trifft dies besonders hart. Wer die Voraussetzungen zum Arbeitslosengeld I (ALG I) erfüllt, erhält dann rund 60 Prozent des letzten Nettogehalts. Diese Leistungen finanzieren sich durch die staatliche Arbeitslosenversicherung im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung. Wenn in der Zeit, in der das Arbeitslosengeld I gewährt wird, kein neuer Job gefunden wird, besteht in der Regel Anspruch auf ALG II, auch also Hartz IV im Volksmund bekannt. Dabei sind die staatlichen Leistungen nochmals um einiges gekürzt. Das Problem besteht darin, dass viele Arbeitslose ihren Lebensunterhalt nicht mehr umfassend bestreiten können: Die Miete muss weiterhin gezahlt werden, evtl. bestehen Kredite, die Raten für das Auto laufen weiter und Nahrungsmittel und Kleidung werden auch nicht gerade billiger. Sicherlich werden jedem dazu ein paar Beispiele einfallen, wenn er sich einmal in die Lage versetzt, von heute auf morgen arbeitslos zu werden. Dann heißt es oftmals, man müsse sich erheblich einschränken.

Die Private Arbeitslosenversicherung greift nun genau an dieser Stelle ein. Sie leistet im Fall einer betrieblichen Kündigung eine vorab festgelegte Leistung. Dieser Geldbetrag soll unabhängig vom ALG I und II gezahlt werden, man erhält also zusätzliche Geldleistungen zu den staatlichen Leistungen. Eine private Arbeitslosenversicherung kann sich also im Einzelfall als sehr erforderlich erweisen, wenn bspw. die laufenden Kosten bereits hoch sind und man absehen kann, dass man im Fall einer Kündigung nur noch sehr schwer "um die Runden kommt".

Nun kann man sich sagen, dass es einen schon nicht selbst treffen wird, eine betriebsbedingte Kündigung zu erhalten. Die Risiken sind auf dem Arbeitsmarkt jedoch immer gegeben, gerade in Branchen konjunkturabhängigen Konsums. Doch wer vorgesorgt hat, den wird es nicht so hart treffen wie die ahnungslosen Bürger. Angebote für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung kann man sich kostenlos bei den Versicherungen einholen. Lesen Sie vor Vertragsabschluss immer die Versicherungsbedingungen genau und lassen Sie den Versicherungsvertrag auch von unabhängigen Stellen prüfen.


Kontaktperson : Hening Petrat
E-Mail : info@finanzkatalog.com






der BASE Tarif - die Handy Flatrate
Im Augenblick werden keine neuen Artikel angenommen.
 






© "Bienia Consulting"
Impressum