Wirtschaft

Private Krankenversicherungen



Schon im frühen Mittelalter waren es die Zünfte, die ihre Mitglieder auch was die Gesundheit anging förderten. Aber nicht nur bei Krankheit sprangen die Zünfte ein, sondern auch bei Invalidität. Diese Art der Absicherung hielt sehr lange. Aber ab dem 18. Jahrhundert kümmerte sich dann auch der Staat um wenigstens einen Teil der arbeitenden Bevölkerung abzusichern. Die erste Pflichtversicherung in dieser Form wurde durch die Allgemeine Gewerbeordnung in Preußen erlassen, durch die Gemeinden, Gesellen und Gehilfen dazu zwingen konnten der Krankenkasse beizutragen. Ähnliche Vorschriften wurden bald auch in anderen Teilen des heutigen Deutschlands Pflicht. Auch schon damals wurden Unterschiede zwischen Berufen gemacht. So wurde 1848 für Beamte des Berliner Polizeipräsidiums eine Private Krankenversicherung eingerichtet. Bis alle Arbeitnehmer eine Private Krankenversicherung hatten dauerte es allerdings noch einige Zeit. Die eigentliche Geburtsstunde für die Private Krankenversicherung liegt allerdings im Jahr 1883, als auch Kommunalbeamte, Lehrer und Geistliche eine Möglichkeit einer privaten Absicherung gegen Krankheit erhielten. Die rechtliche Voraussetzung für die Private Krankenversicherung wurde dann mit dem Gesetz für private Versicherungsunternehmen am 12. Mai 1901 geschaffen. Unterstellt wurden die Privaten Krankenversicherungen ab diesem Zeitpunkt dem

Kaiserlichen Aufsichtsamt. Den ersten Boom erlebte die PKV dann während der Weltwirtschaftskrise Anfang der 1920er Jahre. Die Zweiklassenmedizin zeichnete sich immer weiter ab.


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