Internet

Rapidshare



Gestern erwirkte die GEMA vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen den One-Klick Hoster Rapidshare. Nach eigenen Angaben ist Rapidshare Wikipediaeintrag zuRapidshare) der größte so genannte Sharehoster der Welt. Er bietet seinen Nutzern die Möglichkeit, Dateien hochzuladen. Entweder kostenlos oder mit erweiterten Funktionalitäten, dann jedoch kostenpflichtig. Eine hochgeladene Datei darf bei Rapidshare 100 MegaByte groß sein. Downloaden kann man als nicht zahlender User nur jede Stunde einmal. Eine IP Sperre verhindert das Downloaden weiterer Dateien. Grund für die Verfügung ist die rechtswidrige Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material, das bei Rapidshare oftmals hochgeladen wurde. Zeitweise warb die Rapidshar AG, die ihren Sitz in der Schweiz hat, mit dem Slogan "15 Millionen Dateien abrufbar". Dafür waren bei der Gema bislang aber keine Lizenzen eingeholt worden. Bis heute versuchte RapidShare immer wieder, sich jeglicher Verantwortung zu entziehen, in dem sie behaupten, keine ausreichenden Kenntnisse über die von Usern heraufgeladene Dateien zu haben und auch keine Möglichkeit sehen, alle Dateien zu kontrollieren. Trotz allem ist Rapidshare nach deutschem Recht für die von Usern hochgeladenen Dateien verantwortlich, so die GEMA. Der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Harald Heker, sieht die Vorgehensweise von großer Bedeutung gegenüber anderen Diensten. "Diese Entscheidungen sind auch für den künftigen Umgang mit Web 2.0-Diensten wie YouTube und MySpace von großer Bedeutung", berichtete der GEMA-Chef. Ein Kontern seitens Rapidshare lies nicht lange auf sich warten. Schon am Folgetag gaben die Betreiber des One-Klick-Hosters bekannt, dass sie im Rahmen eines Wiederspruchverfahrens die Auflösung der einstweiligen Verfügung erlangen wollen. Bobby Chang, Chef der Rapidshare AG, bestreitet zwar nicht, dass es auf Rapidshare unter Umständen urheberrechtlich geschützte Dateien gibt, beziffert diese aber auf einen niedrigen Prozentsatz. Auch erklärte Chang, die Rapidshare AG würde alle ihnen bekannten illegalen Dateien löschen, und auch einen Softwarefilter einsetzen, mit dem illegale Dateien aufzuspüren sind. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch völlig offen.
Kontaktperson : Yannick Eckl
E-Mail : yannick.eckl@googlemail.com

Google
 




Registrieren
Passwort vergessen?
 






© "Bienia Consulting"
Impressum

 

 
 

Prepaidkarten | Prepaid Kreditkarten | PSP