Rechtliche Bedingungen bei einer Probefahrt im Auto
Eine Probefahrt im potentiellen Wunschwagen ist schnell vereinbart, gibt es doch an jeder Ecke in Deutschland dutzende Autohändler der bekannten Automarken.
Telefonisch vereinbart man einen Termin zum Beispiel für die VW Probefahrt und fährt kurze Zeit später mit dem Fahrzeug vom Hof. Doch Moment! Wie sieht es mit der Haftung aus, sollte man einen Verkehrsunfall haben? Denn ein Schaden kann teuer werden – nicht nur Reparaturkosten, sondern auch der Wertverlust des Fahrzeugs wird mit eingerechnet.
Macht man die Probefahrt bei einem Autohändler, haftet man nur, wenn man grob fahrlässig handelt. Anders sieht es dagegen aus, wenn man die Probefahrt mit einer Privatperson vereinbart. Denn dann haftet nämlich der Fahrer selbst bei einem Autounfall. Man sollte also vorher einen Haftungsausschluss vereinbaren.
Egal, ob man dann eine Nissan Probefahrt macht oder eine im VW, es kann (fast) nichts mehr schief gehen.
Kontaktperson : Nils Römeling Tel : 0821-5433689 E-Mail : nils75@gmail.com
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