Internet

Rechtliche Zulässigkeit von Hyperlinks


Sie wurden aufgefordert, einen Link zu einer anderen Webseite zu entfernen und halten dieses Begehren nicht für gerechtfertigt? Vermutlich haben Sie "Glück", sofern es nicht um die Verlinkung rechtswidriger Inhalte geht:

Die meisten Webseiten werden zwar grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt sein, was bedeutet, dass die Inhalte z.B. nicht einfach kopiert werden dürfen. Das Setzen eines Links verletzt aber kein Verwertungsrecht des Urhebers, dies gilt insbesondere auch für Deep Links, also Links, die nicht zur Startseite einer anderen Website führen. Dies scheint seit dem BGH-Urteil im Fall "Paperboy" geklärt.

--> Das Setzen eines Links ist grundsätzlich urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig!

Problematischer wird es, wenn Sie die Inhalte einer fremden Webseite in einen eigenen Frameset einbinden. Diesbezüglich liegen zwar in Deutschland noch keine Entscheidungen des BGH vor, die meisten Rechtsgelehrten gehen aber von der Unzulässigkeit aus.

--> Das Framen fremder Webseiten sollte grundsätzlich unterlassen werden! Es ist urheberrechtswidrig!

Webseiten, mit offensichtlich rechtswidrigen Inhalten sollten Sie keinesfalls verlinken (z.B. Websites mit dem Angebot illegaler Dateien). Als Linksetzenden kann einen ansonsten eine Störerhaftung für den rechtswidrigen Inhalt treffen. Hier ist mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung vieles noch ungeklärt. Als gesichert kann jedoch gelten, dass ein Link zumindest dann entfernt werden muss, wenn man auf den rechtswidrigen Inhalt aufmerksam gemacht wird (ob einen vorher schon eine Haftung trifft, wird auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalls ankommen). Die Haftung lässt sich nicht durch einen Disclaimer ausschließen, dieser ist rechtlich wirkungslos.

--> Aufpassen, welche Seiten man verlinkt. Ein Disclaimer schützt nicht vor einer Haftung für das Schaffen eines Zugangs zu rechtswidrigen Inhalten, die einen spätestens dann trifft, wenn man auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht wird!

Links & Law informiert seit 2002 über verschiedene Aspekte des Internets, insbesondere zu Rechtsfragen rund um Hyperlinks und Suchmaschinen. Auf zwei Special Websites finden Sie zudem Informationen über die Impressumspflicht auf Webseiten und zu rechtlichen Rahmenbedingungen von Internetcafes.


Kontaktperson : Dr. Stephan Ott
E-Mail : stephanott-bayreuth@t-online.de






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