Recht

Rechtsschutz und Rechtsschutzversicherung



Historisch gesehen wurde die Rechtsschutzversicherung vor mittlerweile über achtzig Jahren in Zusammenhang mit der Automobilisierung erfunden. Die Risiken, die mit den damals neuartigen Fortbewegungsmitteln Auto verbunden waren, stellten die Versicherungswirtschaft vor neue Herausforderungen. Nicht alleine eventuelle Haftpflichtrisiken mussten vom Halter oder Eigentümer eines Kraftfahrzeuges abgedeckt werden, sondern man erkannte sehr schnell, dass der Teilnehmer am haftungsträchtigen Straßenverkehr auch immer öfter in zuweilen kostspielige Verfahren vor den staatlichen Gerichten verwickelt werden könnte.

Was lag also näher, als den Gedanken der Solidarität, der jeder Versicherung zugrunde liegt, auch auf diesen Bereich auszuweiten. Der Rechtsschutz war geboren. Es sollte also zukünftig jedem mobilisierten Teilnehmer am Straßenverkehr möglich sein, gegen einen gewissen Obolus die Risiken abzudecken, die damit verbunden sind, dass man in Zusammenhang mit dem Halten oder Führen eines Kraftfahrzeuges von einem Dritten in Anspruch genommen wird oder eigene Rechte geltend machen will und zu diesem Zweck rechtliche Unterstützung benötigt.

Dieser Grundgedanke ist bis zum heutigen Tag erhalten geblieben. Der Rechtsschutz im Verkehrsrecht gehört in Deutschland wohl zu den am meisten verbreiteten Arten von Rechtsschutzversicherungen. Dies verwundert auch kaum in Anbetracht der Jahr für Jahr anschwellenden Anzahl von Autos und den damit zwangsläufig verbundenen rechtlichen Risiken. Kaum einem motorisierten Teilnehmer am Straßenverkehr ist nämlich bekannt, dass man in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr durchaus größeren rechtlichen Risiken ausgesetzt ist, als man dies aus anderen Lebensbereichen kennt. Das Verkehrsrecht sieht nämlich, anders als beispielsweise Haftungsvorschriften im BGB, vor, dass ein Verkehrsteilnehmer auch dann für fremde Schäden haftet, wenn er den Schaden des anderen gar nicht verschuldet hat. Lediglich dann, wenn das Unfallereignis für den Verursacher unvermeidlich war, entfällt die Gefährdungshaftung nach dem Verkehrsrecht.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass man als Verkehrsteilnehmer in Schadensersatzprozesse verwickelt werden kann, obwohl man das Unfallereignis nicht einmal leicht fahrlässig verursacht hat. Wer vor einem solchen Hintergrund dann erst einmal in die Mühlen der Justiz gerät, kann im Einzelfall froh über die vor Jahren abgeschlossene Rechtsschutzversicherung sein. Nimmt Sie einem doch zumindest schon einmal die Sorgen, wer sich um die bei größeren Prozessen durchaus namhaften Kosten eines gerichtlichen Verfahrens kümmert. Der Rechtsschutz in Verkehrssachen deckt dabei nicht nur die Kosten für zu beauftragende Anwälte ab, sondern übernimmt im Zweifel auch alle Kosten, die von einem Gericht im Rahmen eines laufenden Prozesses angefordert werden. Zu diesen Gerichtskosten gehören dabei auch Kosten, die ein Sachverständiger auslöst, der von einem Gericht zur Aufklärung des Sachverhalts hinzu gezogen wird. Auch diese Kosten können eine beträchtliche Höhe erreichen.


Kontaktperson : Fritz Kuhn
E-Mail : 1160-395@onlinehome.de

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