Wirtschaft

Riester: Die besondere Rente



Wer sich einmal damit befasst hat, der merkt schnell: Die Riesterrente ist etwas für jeden Geldbeutel und jede Altersplanung. Vor allem aber ist sie klar geregelt und daher eigentlich gar nicht so schwer zu verstehen wie allgemein oft befürchtet wird. Organisiert wird die quasi gemeinschaftlich vom Staat und den jeweiligen Versicherern. Bei den Versicherungsgesellschaften schließt man den Vertrag konkret ab und zahlt seine Beträge. Beim Staat werden allerdings die Zulagen beantragt, die dann auch von staatlicher Seite aus auf das Riester-Konto wiederum bei der Versicherung eingezahlt werden. Ebenfalls beim staatlichen Finanzamt kann man die Steuervorteile aus dem Riester Renten-Vertrag bei der Versicherung gelten machen und bekommt die mit der normalen Steuer abgerechnet. Beratung bekommt man entsprechend ebenfalls auf beiden Seiten, sowohl bei den Versicherungen als auch bei staatlichen Stellen. Für einen umfassenden Eindruck und neutralere Blickwinkel kann man auch einfach im Internet nachschauen. Dort findet man zahlreiche Informationsseiten, die von Erlebnisberichten von Versicherten bis zu der Beantwortung von besonders häufigen Fragen in übersichtlichen Listen und Paragraphenerklärungen alles mögliche anbieten. So gibt es zum Beispiel spezielle Regelungen für die Behandlung von Ehepartnern: Diese dürfen einerseits auch dann wenn sie eigentlich nicht in die versicherbare Personengruppe gehören als sogenannte mittelbar Berechtigten über ihren Ehepartner einen eigenen Vertrag abschließen. Beim Tod des Partners sind die Beiträge in gewissen Fällen auf das eigene Riester-Konto übertragbar, aber nie einfach auszahlbar. Es ist auch nicht möglich, die Zuzahlungen des Staates auf das eigentlich ruhende Riester-Konto des Partner umzulenken, sich die Steuervorteile zum eigenen Vorteil umzuschichten oder Ähnliches.
Kontaktperson : Andreas Mettler
E-Mail : presse@mettlerweb.de

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