Die Rente reicht nicht mehr aus. Bei der Gesetzlichen Rentenversicherung kommen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentenempfänger auf. Damit ist eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können. Die Alterssicherung wird sich in Zukunft stärker als bisher auf drei Säulen stützen müssen: die Gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche und die private Altersvorsorge. Der Staat hilft beim Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge mit Steuervorteilen und Zulagen.
Wer bekommt die Förderung ?
- Arbeitnehmer und Auszubildende
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
- bestimmte Gruppen von Selbstständigen - z.B. Handwerker, Lehrer, Hebammen, Künstler und Selbständige mit einem Auftraggeber
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
Wieviel muß ich sparen ?
Wer die volle staatliche Förderung will, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Gehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen, jedoch nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben – vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen. Bei Beamten, Richtern und Soldaten werden Amtsbezüge bzw. Besoldung zugrundegelegt.
| Ab | Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen |
| 2002 | 1% |
| 2004 | 2% |
| 2006 | 3% |
| 2008 | 4% |
Wenn man den erforderlichen Eigenbeitrag nur teilweise leistet, wird die Zulage anteilig gezahlt: wer bspw. nur 80 % des vollen Eigenbeitrages einzahlt, bekommt 80 % der vollen Zulagen. Wer wenig oder kein eigenes Einkommen hat und die Riester-Förderung in Anspruch nehmen will, muss immer einen geringen Mindest-Eigenbetrag beisteuern:
Vergleich zur Riester Rente anfordern
Was zahlt der Staat dazu ?
| Ab | Allein- stehende
| Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat | je kindergeldberechtigtes Kind |
| 2002 | 38 € | 76 € | 46 € |
| 2004 | 76€ | 152 € | 92 € |
| 2006 | 114 € | 228 € | 138 € |
| 2008 | 154 € | 308 € | 185 € |
Die Kinderzulage bekommt die Person, die auch das Kindergeld bezieht. Bei zusammenlebenden Ehegatten wird sie automatisch auf den Vorsorgevertrag der Frau überwiesen. Wenn beide Partner schriftlich einwilligen, kann die Kinderzulage auch dem Vorsorgevertrag des Mannes gutgeschrieben werden.