Wer ein Eigenheim oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung erwirbt und zur Finanzierung ein Annuitätendarlehen aufnehmen muß, wird zur Absicherung der Familienangehörigen bzw. des Lebenspartners auch eine günstige Risikolebensversicherung abschließen wollen. Klassische Risikolebensversicherungen kann man mit konstanter oder auch fallender Versicherungssumme abschließen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Risikolebensversicherungen mit annuitätisch fallender Versicherungssumme an. In jedem Fall wird jedoch eine bestimmte Versicherungsdauer vereinbart! Und je länger die Versicherungsdauer einer klassischen Risikolebensversicherung vereinbart wird, desto höher wird auch der Beitrag hierfür.
Das verleitet manchen Immobilienerwerber dazu, die Versicherungsdauer nicht der voraussichtlichen Darlehenslaufzeit anzupassen sondern nur für die "überschaubare Zeit" der ersten Zinsfestschreibungsperiode des Darlehens zu vereinbaren. Doch meist besteht nach Ablauf dieser Zeit noch eine hohe Darlehensrestschuld und auch weiterhin der Wunsch nach Absicherung durch eine dann neu abzuschließende Risiko-Lebensversicherung. Dies kann jedoch problematisch werden. Wenn sich nämlich bei der zu versichernden Person inzwischen gesundheitliche Beschwerden eingestellt haben, kann es vorkommen, daß der Antrag nur mit Risikozuschlägen angenommen oder auch abgelehnt wird.
Deshalb sollte der Darlehensnehmer die Risikolebensversicherung stets mit ausreichender Versicherungsdauer, also entsprechend der voraussichtlichen Darlehenslaufzeit vereinbaren. Wer hofft, die Darlehenslaufzeit und damit die benötigte Versicherungsdauer durch Sondertilgungen verkürzen zu können, findet in der Risikolebensversicherung mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen eine interessante Variante.
Zwar vereinbart man auch hier eine bestimmte Versicherungsdauer von z.B. 30 Jahren. Der Beitrag wird jedoch jährlich entsprechend dem tatsächlichen versicherungstechnischen Risiko ermittelt. Dadurch beginnt der Beitrag sehr niedrig und steigt erst mit zunehmendem Alter der versicherten Person entsprechend dem versicherungstechnischen Risiko an.
Wird die Versicherung wirklich über die gesamten 30 Jahre benötigt, zahlt man unterm Strich etwa den gleichen Beitrag wie für eine klassische Risiko-LV mit 30-jähriger Versicherungsdauer. Wird der Versicherungsschutz dagegen nach z.B. 20 Jahren nicht mehr oder nicht mehr in dieser Höhe benötigt, kann die Versicherung immer zum Ende eines Versicherungsjahres vollständig oder auch teilweise gekündigt werden. In diesem Fall spart man also die Zeit der höheren Beiträge und hat nur für den Versicherungsschutz bezahlt, den man auch wirklich in Anspruch genommen hat.
Eine Risikolebensversicherung mit technisch einjährig kalkulierten Beiträgen ist also eine sehr clevere Variante, um sich den Versicherungschutz bei Antragstellung so lang wie möglich zu sichern und die Beiträge trotzdem niedrig zu halten!