Rückkaufswert von Kapital-LV
| | | Alle kapitalbildenden Lebensverischerungen und Rentenverischerungen die zwischen dem 29.07.1994 und bis Mitte 2001 abgeschlossen wurden, können betroffen sein. Es muss zu einer vorzeitigen Beendigung des Versicherungsvertrages gekommen sein (Kündigung oder Betragsfreistellung vor dem eigentlichen Ablauftermin der Versicherung).
| | | | Verträge, die vor dem 29.07.1994 abgeschlossen wurden, sind nicht betroffen. Keine Auswirkungen bestehen auch für Verträge, die bereits an die BGH-Rechtsprechung angepasste Bedingungen enthalten.
WICHTIG: Es muss sich um kapitalbildende Versicherungen handeln. Eine Lebensversicherung, welche nur für den Todesfall abgeschlossen wurde, ist daher nicht betroffen. | | | | Das Gesetz regelt im Versicherungsvertragsrecht (VVG) das Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag nach 5 Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt aber erst mit dem Schluss des Jahres, in welchem die Leistung verlangt werden kann. Der gesetzlichen Regelung steht aber entgegen, dass die Versicherungsnehmer erst ab 2005 Kenntnis von der BGH-Rechtsprechung erlangen konnten. Insofern dürfte die Verjährung erst beginnen, wenn der Versicherungsnehmer Kenntnis von den Umständen, die dieForderung begründen, hat. Die Verjährungsfrist endet nach unserer Auffassung daher erst am 31.12.2010.
| | | Zunächst prüfen wir Ihren Versicherungsvertrag und stellen dann fest, ob Sie Anspruch auf Neuberechnung des Rückkaufswertes oder der beitragsfreien Versicherungssumme haben.
Die Prüfung erfolgt vollkommen risikolos zum Festpreis von 50,- € (incl. MwSt).
Wenn wir feststellen, dass eine Neuberechnung zu erfolgen hat, machen wir Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung schriftlich geltend und fordern die sich daraus ergebende Nachzahlung für Sie ein.
Sollte Ihr Versicherungsvertrag nicht betroffen sein, verbleibt es bei der Beratungsgebühr von 50,- € (incl. MwSt). Es entstehen keine weiteren Kosten.
Wenn es zur Durchsetzung eines Zahlungsanspruches gegenüber Ihrer Versicherung kommt, berechnen wir die üblichen Rechtsanwaltsgebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) für eine außergerichtliche Vertretung.
Mehr dazu unter www.lv-versicherungsvertrag.de.
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Firmenname : Kanzlei Kah Kontaktperson : RA Christian Kah Tel : 03641 422940 E-Mail : ck@kanzleikah.de
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