Rüruprente
Die Rüruprente ist das ideale Vorsorgekonzept für ein höheres Einkommen im Alter. Sie erhalten eine monatliche, lebenslange Rente – wahlweise bereits ab Vertragsbeginn garantiert. Die Beiträge sind als Sonderausgaben im Rahmen der geltenden Höchstbeträge steuerlich abzugsfähig.
Sie sind flexibel in Ihrer Anlagestrategie und bei der Beitragszahlung. Sie profitieren von einer attraktiven Überschussbeteiligung. Für ein ausgewogenes Maß an Sicherheit und Rendite: Ihre Spar- und Überschussanteile werden bei der Versicherung angelegt.
Für mehr Renditechancen: Ihre Spar- und Überschussanteile fließen in attraktive Investmentfonds ausgesuchter Partner. Ihr zusätzlicher Vorteil: Das Anlagesplitting kann zu jedem Anlagetermin geändert, das Fondsguthaben bis zu viermal jährlich kostenlos umgeschichtet werden! DWS FlexPension: maximale Renditechancen – minimales Anlagerisiko mit dem innovativen Garantiefondskonzept DWS FlexPension profitieren Sie von der Entwicklung der Börse bei deutlich reduziertem Risiko!
Ihre Vorteile:
Höchststandsgarantie durch die Fondsgesellschaft DWS Investment S.A. – eine Gesellschaft der Deutschen Bank Gruppe – auch geeignet für die Geldanlage - mit Mindestwert eines Fondsanteils zum späteren Laufzeitende des Fonds. Das Niveau der Höchststandsgarantie kann nur gleich bleiben oder steigen, aber niemals sinken!
Garantiefestschreibung: An jährlich 13 Stichtagen wird der höchste an allen bisherigen Stichtagen beobachtete Wert eines Fondsanteils ermittelt und während der Laufzeit systematisch gesichert. Je nach persönlicher und wirtschaftlicher Situation entscheiden Sie sich individuell für einen laufenden Grundbeitrag oder einen Einmalbeitrag ein Beitragsdepot Beitragserhöhungen und zusätzliche Sonderzahlungen, die Ihre Rente erhöhen regelmäßige Beitragserhöhungen (Dynamikplan)
Hauptsächliches Sparziel bei der Rüruprente ist ein sicheres Einkommen im Alter – mit entsprechend attraktiver Rendite! Variabler Rentenbeginn Sie möchten Ihren Ruhestand eventuell früher als geplant antreten? Auch das ist mit der Rüruprente möglich. Den bei Vertragsbeginn vereinbarten Rentenbeginn können Sie nach Vollendung des 60. Lebensjahres jederzeit vorziehen.
Rüruprente ist „Hartz-IV-sicher“! Als reine Altersversorgung ist die Rüruprente durch den Gesetzgeber geschützt und „Hartz-IV-sicher“! Ihr Vorteil: In der Ansparphase wird Ihr Vertragsguthaben nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Ihre Arbeitskraft ist und bleibt für lange Zeit Ihr wichtigstes Kapital! Wenn Sie berufsunfähig werden, fehlt Ihr gewohntes Einkommen.
Auch der Aufbau Ihrer Altersversorgung ist gefährdet, wenn Sie die Beiträge hierfür nicht mehr finanzieren können. Schützen Sie sich und Ihre Familie deshalb mit den „ausgezeichneten“ Leistungen der Privaten Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Sicherheit für Ihre Altersversorgung
Im Fall einer Berufsunfähigkeit übernimmt die Versicherung die Beitragszahlung für den gesamten Vertrag. Sicherheit für Ihren Lebensstandard. Zusätzlich zur Übernahme der Beitragszahlung zahlt die Versicherung bei Berufsunfähigkeit die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Sicherheit, die mitwächst .Wenn Sie dynamische Beitragsanpassungen vereinbart haben, übernimmt die Versicherung während einer Berufsunfähigkeit sogar die anstehenden Dynamikerhöhungen für die Rüruprente.
Denken Sie nicht nur an sich! Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung. Dank höherer Lebenserwartung sind heute immer mehr Menschen auch in späteren Jahren noch zu zweit. Doch was geschieht, wenn Sie sterben? Ist Ihr Ehepartner ausreichend versorgt, wenn Ihre Rente ausfällt? Die Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung bietet Ihnen eine sinnvolle Lösung. Denn sollten Sie während der Vertragslaufzeit sterben, erhält Ihr Ehepartner selbst eine Rente. Und zwar solange er lebt.
Michael Klix eintrag@yanyoo.de