Technik

Sat Receiver



Das deutsche Mietrecht enthält in dem Sinne nichts über die Nutzung von SAT-Anlagen an Miethäusern. Und zwar weder von Vermieterseite noch von Seiten der Mieter. Aus diesem Grund liegt es meist bei den Gerichten Einzelentscheidungen zu treffen. Allerdings schnallt der eine oder andere Vermieter auf seinen Miethausbau auch selbst eine SAT-Anlage. Und zwar meist in den Fällen, wenn er sehr viele ausländische Mieter hat, die gerne auch Nachrichten bzw. auch andere Programme aus ihrer Heimat sehen möchten, was jedoch über Kabelfernsehen nicht möglich ist. Allerdings entscheidet sich der Vermieter auch meist nur zu einer derartigen Maßnahme und für eine Gemeinschaftsanlage, wenn wirklich ein sehr großer Teil der Mieter aus dem Ausland kommt.

 

Grundsätzlich gilt für einen Mieter, der sich gerne eine SAT-Anlage an die Hauswand machen würde, dass er erst einmal seinen Vermieter fragt. Bevor dieser wiederum "Nein" sagt, sollte der Mieter erst allerdings prüfen, ob denn die Voraussetzungen für eine SAT-Anlage überhaupt gegeben sind. Den Sat Receiver kaufen sollte der Mieter also erst dann, wenn er auch wirklich das Einverständnis seines Vermieters eingeholt hat. In Deutschland müssen sich jedoch immer mehr Gerichte mit diesem Thema befassen. Und die Parteien sind dann nicht einsichtig und klagen einfach weiter. Aus diesem Grund liegen auch sehr viele Urteile von Landgerichten vor.


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