Die Scheidungsquote in Deutschland ist hoch. Im Schnitt wird jede dritte Ehe hierzulande nicht durch den Tod, sondern durch das Familiengericht geschieden. Diese Quote ist erstaunlicherweise regional unterschiedlich, in Großstädten hält sogar nur jede zweite Ehe.
Dabei dürfte der Entschluss die Scheidung einzureichen in aller Regel nicht so leicht gefasst werden, wie es der Entschluss war zu heiraten. Tatsächlich ist eine Scheidung nämlich mit einem zuweilen beträchtlichen Verwaltungsaufwand und vor allen auch mit erheblichen rechtlichen Folgen verbunden. Hierzu zählen so banale Fragen, wer die ehemalige Ehewohnung behalten darf ebenso wie Fragen zu der elterlichen Sorge für gemeinsame Kinder und insbesondere Unterhaltsfragen.
Letztere werden von den Gerichten im Ergebnis nach Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und Bedarf der Unterhaltsberechtigten entschieden. Die Gerichte bemühen im Falle der Scheidung dabei in aller Regel die so genannte Düsseldorfer Tabelle, um zu bundeseinheitlich gerechten Ergebnissen bei der Bemessung der Unterhaltshöhe zu kommen. Diese Tabelle ist mit Wirkung zum 01.01.2011 wieder einmal angepasst worden. Der Selbstbehalt des Unterhaltschuldners wurde angehoben.