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Sinn, Zweck und Besonderheiten der Berufsunfähigkeitsversicherung



Gerade in jungen Jahren machen es sich viele zu leicht. Sie sehen Versicherungsschutz, der über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht, eher als kostenpflichtigen Ballast denn als sinnvolle Absicherung. Sie ignorieren die Gefahren, denen jeder ausgesetzt ist. Mit der Einstellung „mir kann nichts passieren“ begeben sie sich auf einen gefährlichen Weg, von dem sie leicht abstürzen können. Die Frage, ob eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) nötig ist, stellt sich ihnen erst gar nicht.

Dabei sollten sie sich einfach nur vor Augen führen, wie ihr Leben aussehen würde, wenn sie nicht mehr arbeiten können, aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit. Miete und Lebensunterhalt müssen weiter gezahlt werden. Hinzu kommen die Rente, die dann arg gekürzt ist, und viele weitere finanzielle Probleme, die man nicht einfach so abschütteln kann. Dieses Szenario schieben zu viele einfach von sich. Dabei werden jedes Jahr 300.000 Menschen berufsunfähig, davon 30.000 unter 40jährige, die ihr Berufleben eigentlich noch vor sich haben.

Unfälle sind nur zu zehn Prozent für Berufsunfähigkeit verantwortlich. Krankheit sorgt wesentlich öfter dafür, dass Menschen nicht länger ihrem erlernten Beruf nachgehen können. Krebs, Atemwegserkrankungen, chronische Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Probleme mit dem Rücken und der Wirbelsäule, Herz-, Gefäß-, Nerven- und Geisteskrankheiten  sind es, die dem gewohnten Leben ein jähes Ende bereiten.

Wer ist berufsunfähig?

Die Arbeitskraft ist bei einer Berufsunfähigkeit dann dauerhaft so stark in Mitleidenschaft gezogen, durch Unfall oder Krankheit, dass man in seinem Beruf gar nicht mehr oder höchstens noch zu 50 Prozent einsatzfähig ist. Belegt wird dies durch Atteste des Arztes.

Für wen lohnt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für alle, die nach 1960 geboren sind, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung schon mit Beginn der Lehre oder der Ausbildung – wie etwa dem Studium – Thema sein. Das gilt für alle Berufszweige, ob Arbeiter oder Selbständiger. Nur, wer vor dem 1. Januar 1961 geboren, kann noch auf die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung bauen. Diese Regelung gilt seit 2001.

Das heißt für alle, die jünger sind und nicht mehr als drei Stunden pro Tagen einer Tätigkeit nachgehen können, dass sie nur noch Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben. Mit nur einem Drittel des letzten Bruttoeinkommens ist sie allerdings recht mager.

Wer ist von der Berufsunfähigkeitsversicherung ausgenommen?

Außen vor bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bleiben gemäß den Bestimmungen der Versicherungsbranche unter anderem physisch oder psychisch chronisch Kranke, Blinde und Taubstumme. Ebenfalls ausgeschlossen von einer BUV sind Personen, die sich beruflich bedingt größeren Risiken aussetzen oder nur über ein extrem unregelmäßiges Einkommen verfügen. Zu dieser Personengruppe gehören Berufstaucher, Piloten, Schausteller, fliegende Händler und Berufsathleten.

Welche Punkte gilt es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beachten?

Einen Vertrag unterschreibt man grundsätzlich nur, nachdem man ihn genau gelesen und alle Punkte der allgemeinen Geschäftsbedingungen studiert hat. Das ist gerade bei der Berufsunfähigkeitsversicherung dringend nötig, da es sich um ein sehr komplexes Gebilde handelt. 23 Kriterien helfen dabei, den Durchblick zu bewahren und die Angebote für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu überprüfen. Die Stiftung Warentest bietet eine Checkliste mit diesen Kriterien an. Sie kann kostenpflichtig auf der Seite der Stiftung Warentest herunter geladen werden. Zwei entscheidende Punkte sind dabei besonders zu beachten. Die Nachversicherungsgarantie, bei der ein erneuter Gesundheitscheck entfällt, möchte man den Versicherungsschutz zwischenzeitlich erhöhen. Und der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“, bei dem im Versicherungsfall auch gezahlt wird, wenn man nicht ganz arbeitsunfähig ist, sondern in einem anderen Beruf noch Geld verdienen kann.

Um den Versicherungsschutz zu komplettieren, ist die Unfallversicherung und eine private Krankenversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur BUV.


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