Am Sozialrecht in Deutschland scheiden sich die Geister. Den einen geht die Versorgungsmentalität des Staates viel zu weit und man befürchtet eine Bevormundung der Bürger, die am Ende dazu führt, das Leistungsbereitschaft und Leistungswille des einzelnen Betroffenen bereits im Keim erstickt wird.
Die anderen verweisen darauf, dass das soziale Gefälle in Deutschland nach wie vor gewaltig ist und es eine nicht unbeträchtliche Anzahl von Bürgern erklärtermaßen nicht schafft, die eigene Familie auch mit einem Vollzeit-Job angemessen zu unterhalten.
Die Wahrheit wird, wie so häufig, irgendwo in der Mitte liegen. Das Sozialrecht dient aber mit Sicherheit nunmehr schon seit Ende des 19.Jahrhunderts dazu, dass der soziale Frieden in Deutschland weitestgehend gesichert ist. Wenngleich man nicht bestreiten kann, dass Deutschland von einer gerechten Verteilung von Wohlstand und Vermögen noch weit entfernt ist, so ist das im Sozialrecht liegende Solidaritätsprinzip doch auch ein Umstand, der zumindest dem Grunde nach von allen Bevölkerungskreisen akzeptiert wird. Anders als beispielsweise in den vereinigten Staaten von Amerika ist die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherung eine Selbstverständlichkeit.