Vermögenswirksame Leistungen (VL) können von Arbeitnehmern nun seit mehr als 40 Jahren in Anspruch genommen werden. Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) gibt es jedoch erst in der fünften Fassung. Das Gesetz für die Eigenheimzulage – der Förderung von Selbstgenutzten Wohneigentum – wurde in kürzerer Zeit um ein vielfaches öfters geändert. Laut Studien nimmt nur jeder zweite Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch. Die Hälfte verschenkt dadurch die Förderung durch den Arbeitgeber bzw. den Staat. Auf die VL haben mehrere Beteiligte Einfluss. Es handelt sich um die Tarifparteien (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften), die Politik welche sämtliche Anlageformen im Vermögensbildungsgesetzt nennt und vorgibt welche Investments durch die Arbeitgebersparzulage staatlich gefördert werden und dem Anleger selbst. Der Anleger entscheidet in welches Produkt er seine VL investieren möchte und informiert die Personalabeilung seines Unternehmens.
Die VL müssen für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren angelegt werden. Nach sechs Jahren endet die Ansparzeit und für ein Jahr liegt das Geld dann noch fest.
Es stehen für die VL verschiedene Anlageformen zur Auswahl die vom Staat gestattet sind. Hauptsächlich wird in Beteiligungssparen also in Aktienfonds, sowie die Kapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitnehmers angespart. Verbreitet bei den Arbeitnehmern sind Bausparverträge. Hier kann neben der Arbeitnehmersparzulage noch die Wohnbauprämie genutzt werden. Es besteht auch die Möglichkeit Konten-Sparverträge bei Banken und Sparkassen, sowie Kapital-Lebensversicherungen abzuschließen. Gefördert mit der Arbeitnehmersparzulage werden nur noch die Anlage in Beteiligungen und Bausparen. Daher werden Konten-Sparverträge und Kapital-Lebensversicherungen von den Kunden schon länger nicht mehr abgeschlossen.
Beim Beteiligungssparen in Aktienfonds oder Kapitalbeteiligungen können jährlich von Singles ein Höchst-Anlagebetrag von 400,00 Euro gemacht werden. Zu den 400,00 Euro kommt dann eine jährliche Sparzulage von 72,00 Euro. Eheleute können einen jährlichen Höchst-Anlagebetrag von 800,00 Euro machen. Sie erhalten dann 144,00 Euro Sparzulage.
Hauptsächlich wird in Aktienfonds investiert, da diese langfristig die besten Renditechancen haben. VL-Depots haben derzeit in Deutschland bei den Investmenthäusern einen Gegenwert von 7,6 Milliarden Euro.
Beim Bausparen erhalten die Anleger wie beim Beteiligungssparen die Sparzulage. Singles können jährlich 470,00 Euro Höchst-Anlage investieren und erhalten 42,30 Euro jährliche Sparzulage. Die Eheleute können 940,00 € jährliche Höchst-Anlage investieren und erhalten 84,60 Euro. Des Weiteren können sie sich später billiges Baugeld sichern, das die Lücke bei der Eigenheimfinanzierung schließt. Wer bereits in einer eigenen Immobilie lebt bzw. Mieter bleiben möchte kann spezielle Renditetarife in Anspruch nehmen. Hier kann eine lukratives Investment gemacht werden, wenn die Bausparkasse später die Erstattung der Abschlussgebühr gemacht wird und die VL-Förderung dazugerechnet wird.
Bei den beiden Anlagen wird die Förderung der Sparzulage nur genehmigt, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Bei Singles ist diese 17.900,00 Euro und bei Eheleuten 35.800,00 Euro.
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