Wirtschaft

Sterbegeld Versicherungen



Die Gesetzliche Krankenversicherung hat in den letzten Jahren immer wieder die Beitragssätze erhöht, am 01. Januar 2009 sogar einen Einheitsbeitrag eingeführt und im Laufe der letzten Jahre ganz erheblich viel an Leistungen gestrichen. Darunter mit Wirkung zum 01. Januar 2004 auch das Sterbegeld, das zuvor aus Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen an die Hinterbliebenen gezahlt wurde, aber für die Beerdigungskosten (für die es gedacht war) auf keinen Fall ausreichte. Ein Tropfen aus den heißen Steine, wenn bedenkt, dass Beerdigungen zwischen 3.000 und 10.000 Euro (nach oben hin sind keine Grenzen gesetzt) kosten können. Häufig müssen sich die Hinterbliebenen selbst stark verschulden, um dem Verstorbenen die letzten Ehre in Würde zu erweisen bzw. in einem Rahmen, den sich der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Schon vor dem 01. Januar 2004 war es daher möglich für einen Verbraucher durch Sterbegeld Versicherungen seine eigene Beerdigung zu finanzieren. Doch wurde vor 2004 über den Sinn und Zweck dieser Versicherungsform stark gestritten, denn immerhin zahlte die GKV damals noch Sterbegeld und auch die Leistungen aus anderen Versicherungen wurden rechtzeitig ausbezahlt, um die Kosten der Beerdigung zu decken oder gar einst vom Versicherungsnehmer genau zu diesem Zweck abgeschlossen, wie zum Beispiel die Kapitallebensversicherung. Aber nicht jeder Bürger besitzt eine private Lebensversicherung.

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