Strafbar gemacht im Harzkreis?
Sie haben sich strafbar gemacht? Und haben sich auch noch erwischen lassen? Das ist nicht gut, kann teuer werden oder sogar Knast bedeuten.
Wir können nicht zaubern, bringen aber gemeinsam viel Erfahrung mit, um in Strafverfahren noch den ein oder anderen Kniff zu finden, der Ihnen vielleicht doch noch helfen kann.
Kleinigkeiten wie das Nichtvorlegen einer schriftlichen Vollmacht,die Überprüfung der Sachkunde des Gerichte und der Gutachter, Zuständigkeitswidersprüche, Befangenheitsgesuche etc.können den Ausschlag geben und zu Verwertungsverboten führen, die Sie vor einer Bestrafung schützen..
Insbesondere im Harzkreis aber natürlich auch darüber hinaus dürfen Sie uns gerne beauftragen.
Firmenname : Rechtsanwälte Kontaktperson : Siebers Dieler Glaser Schaumberg Tel : 0172 - 1489568 E-Mail : strafe@ra-harzkreis.de
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