Die Verbraucher in Deutschland haben seit 1998 die Möglichkeit, ihren Stromversorger frei zu wählen. Jeder Verbraucher kann, den Vertrag mit seinem Energieversorger entsprechend den Kündigungsfristen beenden und zu einem günstigen Stromversorger wechseln. Dazu empfiehlt es sich, vorher einen entsprechenden Strompreisvergleich auf einem der vielen Internetportale vorzunehmen. Der Verbraucher muss lediglich seinen Jahresstromverbrauch und die Postleitzahl seines Wohnortes eingeben und ihm erscheint eine Auflistung der möglichen günstigen Stromversorger.
Zu beachten ist dabei letztendlich nur, dass billig nicht immer auch günstig ist. Verbraucherschützer raten davon ab, dass Verbraucher zu einem Stromversorger wechseln, der seinen Strom in einem Paket mit Vorauskasse verkauft. Das sind oft die billigsten Angebote, die haben aber den Haken, dass der Verbraucher seinen Stromverbrauch sehr konstant halten muss, denn wer weniger Strom verbraucht, bekommt keinen Cent erstattet und wer mehr Strom verbraucht muss hingegen mit total überteuerten Preisen nachzahlen.
Sollte der Stromversorger während der Vertragslaufzeit in die Insolvenz gehen, ist das Geld weg, für die Versorgung sind dann wieder die örtlichen Energieversorger zuständig, aber der Strom ist dann noch einmal zu bezahlen. Dieser Schritt sollte also wohlüberlegt sein. Beim Stromversorgerwechsel sind Stromversorger zu bevorzugen, die eine kurze Vertragslaufzeit haben und ihren Kunden außerdem noch eine Preisgarantie über einen bestimmten Zeitraum gewähren.