Arbeit

Teamgründung mit Gründungszuschuss



Die Teamgründung wird von vielen Organisationen ganz besonders intensiv gefördert. Unter einer Teamgründung ist die Existenzgründung eines Unternehmens mit mehreren Eigentümern zu verstehen. Das kann beispielsweise eine GmbH mit mehreren Gründern sein. Noch viel häufig ist die Existenzgründung als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts mit mehreren Gründern zu nennen. Aber auch andere Rechtsformen wie beispielsweise die Genossenschaft oder die Gründung einer Aktiengesellschaft fallen hierunter.

Der
Gründungszuschuss ist eine Förderung, die von den Arbeitsagenturen geleistet wird. Sie kommt sowohl für Arbeitslose als auch für Festanstellte, die die Festanstellung zugunsten der Existenzgründung aufgeben, in Frage. Die Arbeitsagentur übernimmt im Rahmen der Förderung für mindestens neun Monate monatliche Zahlungen, die einem Gehalt gleichkommen. Der Gründungszuschuss kann darüber hinaus aber auch noch für weitere sechs Monate geleistet werden – dann sind allerdings nur noch Zahlungen in Höhe von 300 Euro pro Monat möglich. Eine attraktive Unterstützung also.

Für Gründer, die im Team gründen wollen, stellt sich aber häufig die Frage, wie es nun mit der Förderung aussieht. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Gründungszuschuss nicht von der Rechtsform abhängt. Es ist eine Förderung, die die Finanzierung des Lebensunterhaltes in der Startphase unterstützen soll - nicht die Finanzierung des Unternehmens. Die wichtigste Voraussetzung für den
Gründungszuschuss ist, dass Sie sich zumindest für eine kurze Zeit arbeitslos melden müssen. Wenn die Beantragung dann ordentlich abgewickelt wird, steht der Bewilligung eigentlich nichts im Wege. Für die Antrag brauchen Sie einen Businessplan, eine so genannte Tragfähigkeitsbescheinigung und einen Nachweis über die Selbstständigkeit in Form einer Gewerbeanmeldung oder einer steuerlichen Anmeldung. Insbesondere der Businessplan muss aussagekräftig sein, da die Tragfähigkeitsbescheinigung hiervon abhängt.

Wer im Team gründet, muss nachweisen können, dass er entsprechende Mitspracherechte am Unternehmen hat. Ist eine Verteilung bei einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder bei einer GmbH bei zwei Gründern von 50:50 vorgesehen, so ist diese Voraussetzung auf jeden Fall erfüllt. Schwierig kann es werden, wenn die Mitspracherechte begrenzt sind. In diesem Fall müssen Sie sich auf eine etwas schwierigere Beantragung gefasst machen. Die Bewilligung des Gründungszuschusses ist übrigens auch möglich, wenn Sie z.B. mit einer 50%igen Beteiligung in einem bestehenden Unternehmen einsteigen. Auch dies wird als Teamgründung betrachtet – selbst wenn das Unternehmen nicht neu gegründet wird.

Wer den Gründungszuschuss beantragen will und eine Teamgründung plant, sollte sich vor der Beantragung gut informieren und auf jeden Fall mit dem zuständigen Bearbeiter bei der Arbeitsagentur sprechen. Damit vermeiden Sie Fehler, die zur Ablehnung führen würden.

Firmenname : amaveo innovationsmanagement
Kontaktperson : andrea delp
Tel : 030 / 6120 1064
E-Mail : adelp@amaveo.de

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