Erben und vor allem das Vererben sind keine leichten Angelegenheiten. Denn nach Schätzungen sind 90 Prozent aller Testamente fehlerhaft, was nicht selten zu großem Streit innerhalb der Familien führt. Aber auch nur jeder Dritte hat ausdrückliche Regelungen zum Erben getroffen und somit, wer nach seinem Tod sein Vermögen erhalten soll. Viele verlassen sich da immer noch auf den Staat, dass er es nach dem Ableben regelt. Oft wird dabei aber vergessen, dass so aber auch die ungeliebte Schwiegermutter etwas vom Vermögen abbekommen könnte.
Theoretisch lässt sich ein Testament auch ohne notarielle Hilfe erstellen. Es sind so keine Seitenlangen Dokumente mit schwer verständlichen Fachwörtern nötig. Das Testament sollte jedoch handschriftlich verfasst werden, denn nur so wird es vom Staat anerkannt. Es auf dem Computer zu Schreiben, auszudrucken und dann zu unterzeichnen reicht nicht aus. Denn nur wenn das Dokument, in diesem Fall die Urkunde, eigenhändig niedergeschrieben wurde ist das Testament wirksam. Sollten mehrere Urkunden existieren, so ist immer das jüngste das aktuellste. Also das Dokument, das am letzten von der Person erstellt wurde kann auch vor Gericht standhalten. Theoretisch könnte somit eine kleine Notiz auf einem Bierdeckel ein ganzes Seitenlanges notarielles Dokument außer Kraft setzen.
Erben können allerdings nur Menschen oder juristische Personen, wie Vereine und Stiftungen. Seinem geliebten Vierbeiner sein Vermögen zu vererben ist somit nicht möglich.