Wirtschaft

Verbraucherinsolvenz



Bei der Verbraucherinsolvenz bzw. Privatinsolvenz handelt es sich um eine vereinfachte Form der Insolvenz, und zwar bei einer privaten Person. Das Ziel einer Verbraucherinsolvenz ist, dass die Gläubiger des Schuldners befriedigt werden, und zwar forderungsanteilig. Geregelt ist die Verbraucherinsolvenz in der Insolvenzordnung. Mehrere zehntausend deutsche Verbraucher haben inzwischen die Verbraucherinsolvenz in Anspruch genommen. Nach der Verbraucherinsolvenz ist der Schuldner durch die Restschuldbefreiung schuldenfrei. Möglich ist die seit dem 1. Januar 1999.

 

Für einige Verbraucher ist eine Verbraucherinsolvenz zweckmäßig. Und zwar dann, wenn dieser überschuldet ist. Dies ist der Fall, wenn der Erlös aus möglichen zwangsvollstreckungsrechtlich verwertbaren Vermögensgegenstände nach den gesetzlichen Zumutbarkeits-Tabelle pfändbaren Beträgen nicht getilgt werden kann. Angerechnet werden hier die kommenden sechs Jahre. Finden Sie einen Tagesgeldkonten Vergleich online im World Wide Web. An sich ist das Verfahren sehr kompliziert. Aus diesem Grund ist die Hilfe von einem Anwalt bzw. einer Schuldnerberatungsstelle in Anspruch zu nehmen. Aktuell gelten rund 7 Millionen Verbraucher in Deutschland als überschuldet. Dass eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet werden kann, gibt es einige Voraussetzungen. Und zwar bei Selbstständigen. Diese dürfen nämlich nur weniger als 20 Gläubiger haben und darüber hinaus keine Verbindlichkeiten mehr, die sich aus Beschäftigungsverhältnissen ergeben. Außer in Deutschland gibt es auch in anderen Ländern derartige private Insolvenzverfahren, und zwar zum Beispiel in der Schweiz und in Österreich.


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