Verbraucherkredite
Seit geraumer Zeit berichten Funk und Presse über die Abzockermentalität deutscher Großbanken bei der Vergabe von Kleinkrediten an Verbraucher in Verbindung mit der sog. Restschuldversicherung. So wird in vielen Fällen die finanzielle Notlage potentieller Kreditnehmer schamlos ausgenutzt und teure Darlehen werden entgegen den gesetzlichen Regelungen durch Verschleierung der wahren Kosten als günstig verkauft. Viele Verbraucher sind sich dabei nicht über ihre Rechte im klaren und zahlen so, ohne es zu bemerken, unberechtigt erhobene Versicherungsprämien und Zinsen. Dies betrifft vor allem Kleinkredite für PKW-Finanzierung, Kredite zur Ablösung von Altdarlehen und Kredite zur Finanzierung privater Einkäufe mit ratenweiser Rückzahlung. Aufgrund der langjährigen Erfahrung bei der Betreuung privater Darlehensnehmer können wir bereits nach kurzer Prüfung eines entsprechenden Darlehensvertrages erkennen, ob dieser den gesetzlichen Anforderungen entspricht und welche Möglichkeiten bestehen, Ansprüche auf Rückerstattung gegenüber der finanzierenden Bank geltend zu machen. In vielen Fällen kann der Bruttodarlehensbetrag so erheblich reduziert werden und dies wirkt sich auch positiv auf die Höhe der monatlichen Raten aus. Viele Verbraucher können so mit Erstattungsbeträgen von bis zu 5000,- € rechnen. Die Höhe der Erstattung hängt von dem Bruttodarlehensbetrag ab.
Die Kreditinstitute sind meist bereits nach einer ersten Aufforderung bereit, die Darlehensverträge anzupassen und insbesondere die Prämie für eine Restschuldversicherung heruaszurechnen.
Unter www.net-kanzlei.com haben Sie die Möglichkeit, Ihren Kreditvertrag zum Festpreis prüfen zu lassen.
Danach kann dann auch eine anwaltliche Vertretung gegenüber der betreffenden Bank erfolgen.
Firmenname : Kanzlei Kah Kontaktperson : RA Christian Kah Tel : 03641/422940 E-Mail : info@kanzleikah.de
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