Die Unfallabwickler informieren über die Folgen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls.
Sollten Sie nach einem Unfall verletzungsbedingt arbeitsunfähig erkrankt sein, ist hinsichtlich des Verdienstausfalls zu unterscheiden, ob Sie Angestellter oder Selbständiger (Freiberufler) sind.
Als Angestellter haben Sie im Regelfall Anspruch auf Lohnfortzahlung bzw. Krankengeld. Hier ist dann die Differenz zum normalen Monatslohn geltend zu machen. Ihr Arbeitgeber kann bei dem Verursacher ggf. die Lohnfortzahlung geltend machen, auch die Krankenkassen können z.B. die Heilbehandlungskosten einfordern.
Als Selbständiger (Freiberufler) ist die Sache etwas komplizierter. Hier muß dargestellt werden, welcher konkrete Ausfall durch den Unfall eingetreten ist. Bei der Berechnung sollte eng mit Ihrem Steuerberater zusammengearbeitet werden, um das notwendige Zahlenwerk zu erstellen.
Informieren Sie sich wegen Verkehrsunfallfolgen auch im Verkehrsunfallblog.