Ein weit verbreitetes Problem ist seit der letzten Schuldrechtsreform die am 01.01.2002 in Kraft trat die Beachtung der Verjährungsfristen. War es davor noch so, dass bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern eine 2 jährige und bei Unternehmern ein 4 jährige Frist galt so ist dies nunmehr ganz anders. Zum Jahreswechsel können Forderungen verjähren, für die die regelmäßige Verjährungsfrist gilt. Das sind vor allem Ihre Ansprüche auf Leistung bzw. Gegenleistung (z.B. Geld) aus Verträgen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Ihr Anspruch entstanden ist, also am folgenden 1.1., und beträgt 3 Jahre (seit dem 01.01.2002). Wenn Sie Ihrem Schuldner zu viel Zeit lassen, ist Ihre Forderung nach Ablauf einer bestimmten Frist verjährt. Der Schuldner darf seine Leistung dann verweigern. Hierbei kann Ihnen das Inkasso weiterhelfen. Die Verjährung ändert die rechtliche Durchsetzbarkeit eines an sich bestehenden Anspruchs. Daher bleibt der Anspruch gegen den Schuldner bestehen, auch wenn er verjährt ist. Der Schuldner muss ihn jedoch nicht erfüllen, sondern kann sich auf das Vorliegen der Verjährung berufen. Die Aufrechnung mit einer verjährten Forderung sowie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts bleiben aber möglich, wenn der Anspruch zu dem Zeitpunkt noch nicht verjährt war, zu dem erstmals aufgerechnet oder verweigert werden konnte. Das Gesetz sieht eine Regelverjährung vor, zu der es zahlreiche Ausnahmen gibt. Die Verjährung kann unter bestimmten Umständen gehemmt oder sogar zum Neubeginn gebracht werden. Durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz wurde für viele Ansprüche die Verjährungsfrist verkürzt und deren Durchsetzbarkeit durch die Übergangsregelungen nach dem 31. Dezember 2004 abgeschnitten. In diesen speziellen und rechtlich doch nicht so einfachen Dingen kann Ihnen Ihr Inkassobüro bzw. Ihr Inkassounternehmen kann Ihnen hilfreich zur Seite stehen und nützliche Tipps und Hinweise geben. Diese Kurzinformation erläutert die in der unternehmerischen Praxis die wichtigsten Verjährungsfristen, ohne das Gesamtsystem des umfangreichen Verjährungsrechts erschöpfend darzustellen. Diese Information von Agens WFI Inkassounternehmen, Wirtschaftsauskünfte, Factoring und Inkasso wurde mit großer Sorgfalt erstellt, jedoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.