Recht

Verkehrsunfall - was nun?


Statistisch gesehen erwischt es fast jeden irgend wann einmal in seinem Autofahrerleben. Man erleidet einen Verkehrsunfall und steht im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Trümmerhaufen.

Versicherungen und auch Rechtsschutzversicherungen versuchen dann auf verschiedensten Wegen, dem Geschädigten zu suggerieren, dass eine schnelle Schadensabwicklung ohne Einschaltung Dritter der Königsweg ist. So bieten zum Beispiel viele Versicherungen Schadenschnelldienste an, an die sich der Geschädigte wenden kann.

Dann wird der Unfallschaden von einem bei der Versicherung angestellten Sachverständigen geschätzt und der Geschädigte erhält sofort gegen Unterschrift auf einer Abfindungserklärung einen Scheck und ist begeistert.

Dass er damit aber möglicherweise auf andere Ansprüche verzichtet hat wie z.B. Kostenpauschalen, Nutzungsausfallentschädigungen, An- oder Abmelde- oder Radioumbaukosten bei Totalschäden und andere Schadenspositionen, wird ihm nicht mitgeteilt.

Deshalb empfiehlt es sich in solchen Fällen grundsätzlich, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der bei der Verkehrsunfallabwicklung dafür sorgt, dass der Geschädigte tatsächlich das erhält, was ihm zusteht.

Bei der Suche eines Spezialisten hilft zum Beispiel die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. ( BdFfS ).

Firmenname : Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kontaktperson : Werner Siebers
Tel : 0700 88887888
E-Mail : artikelweb@rechtsanwalt.ws






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