Wirtschaft

Vermögensverwalter: Provisionen sollten offen gelegt werden!



Mit Geld umgehen, ist wirklich nicht jedermanns Sache. Dies betrifft wohlhabende Menschen gleichermaßen wie Mittelständler. Geld ausgeben geht auch schneller, als es zu verdienen. Wer über ein größeres Vermögen verfügt, muss dieses auch verwalten können. Wenn nicht, dann kann man die Hilfe eines Experten in Erwägung ziehen. Dann tritt der Vermögensverwalter auf den Plan! Durch seinen Einsatz kann man sein Vermögen – bzw. einen Teil davon – gewinnbringend anlegen. Der Vermögensverwalter übernimmt einerseits eine beraterische Aufgabe, ist andererseits aber auch dazu befugt. selbstständige Entscheidungen zu fällen. Der Anleger gibt ihm also eine gewisse Vollmacht.

Wie bei allen Geschäften ist auch in punkto Vermögensverwaltung ein klar verfasster Vertrag ungemein wichtig. Nur so kann dafür garantiert werden, dass bei eventuellen Missverständnissen mit Verlusten ein Beweismittel vorhanden ist, welche Konditionen ein Anleger stellt. Die Anlegerichtlinien bilden das Kernstück eines Vertrages. Durch sie wird nämlich genau festgelegt – je genauer desto besser – welche Art von Kapitalanlagen der Anleger in Erwägung zieht und welche nicht. Weiters wird auch die jeweilige Risikofreudigkeit festgehalten, an welche der Vermögensverwalter sich dann halten muss.

Für Vermögensverwalter gilt im Grunde ein Spekulationsverbot. Zocken gehört nicht zu ihrem Metier. Ein Vermögensverwalter

Bevor ein Vertrag letztendlich unterzeichnet wird, sollte dieser durch einen spezialisierten Anwalt (Anlegerrecht) kontrolliert werden. So können versteckte Klauseln schnell erkannt werden. Der Laie ist meist nicht dazu fähig, Verträge von A-Z zu durchschauen. Viel zu oft geschieht es, dass eine Unterschrift auf einen Vertrag gesetzt wird, ohne genau informiert zu sein, was da alles drin steht.

Im Zusammenhang mit Vermögensverwaltern, darf auch das Thema „Provision“ nicht vernachlässigt werden. Alle Provisionen müssen offen gelegt werden! Nur dann kann der Anleger die Hochwertigkeit der Ratschläge beurteilen.


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