Recht

Verwaltungsrecht schützt Bürger



Das Verwaltungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das die Rechtsbeziehungen der Bürger zum Staat bestimmt. Im immer neuen Konflikt zwischen Staat und Bürgern versucht das Verwaltungsrecht Leitlinien aufzustellen, um ein geregeltes Miteinander zu ermöglichen. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Leitlinien im Streitfall von den Verwaltungsgerichten. Hat man also einen Gebührenbescheid von einer Behörde bekommen oder soll der Führerschein eingezogen werden, dann hat man als betroffener Bürger jederzeit die Möglichkeit, diesen Akt staatlicher Gewalt auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Grundlegend muss das staatliche Handeln immer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen. Der Staat darf sich in die Angelegenheiten seiner Bürger nicht mehr einmischen, als dies erforderlich wäre und auch nur mit Maßnahmen operieren, die tatsächlich den gewünschten Erfolg sicher stellen. Das Verwaltungsrecht dient dabei dem Schutz des Bürgers. Dem Staat ist es verwehrt, in Rechte des Bürgers einzugreifen, ohne eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage zu haben. Auf diesem Weg ist sichergestellt, dass sich der Staat als vollziehende Gewalt dem Diktat der Parlamente unterzuordnen hat. Wenn die Volksvertreter kein entsprechendes Gesetz erlassen haben, dann kann der Staat auch keine Aktivitäten entfalten.


Kontaktperson : Eva Thum
E-Mail : 1160-394@onlinehome.de

Google
 




Registrieren
Passwort vergessen?
 






© "Bienia Consulting"
Impressum

 

 
 

Prepaidkarten | Prepaid Kreditkarten | PSP