Auto

Vollkaskoversicherung - das Ende aller Sorgen?


Gerade beim Kauf eines Neuwagens, der zum Teil auch noch durch Kredite finanziert wird, entscheiden sich viele Autobesitzer für den Abschluß einer Vollkaskoversicherung. Doch damit sind sie nicht immer auf der sicheren Seite, denn viele Versicherer haben in ihren Policen klauseln eingebaut, die für Autofahrer schwere finanziele Folgen haben. Ein Beispiel dafür ist die Neuwertentschädigung. Wer zum Beispiel mit seinem Neuwagen bereits nach einigen Wochen einen Totalschaden verursacht, sollte darauf achten, dass ihm die Vollkasko-Versicherung bis zu einem Jahr den Neuwert garantiert und nicht nur den geringeren Zeitwert. Auch das Thema "grobe Fahrlässigkeit" spielt bei der Vollkasko eine große Rolle: Sollte ein Autofahrer also in Folge grober Fahrlässigkeit, z.B. Telefonieren mit dem Handy oder Trunkenheit am Steuer einen Unfall verursachen, erhalten Sie trotz Vollkasko von vielen Versicherungen keine Leistungen ("Leistungsverzicht"). Es gibt jedoch bereits Anbieter, die auch bei grober Fahrlässigkeit auf die Leistungsfreiheit verzichten. Deshalb unser Rat: Nicht der Preis zählt, sondern der Umfang der Leistungen Ihrer Autoversicherung. 
Kontaktperson : Michael Janssen
E-Mail : mic_jan@gmx.de





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