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Was versteht man unter der Videoüberwachung
Unter Videoüberwachung versteht man die Beobachtung von Räumen oder anderen Orten durch optisch-elektronische Geräte. Im einschlägigen Handel werden diese als Raum-Überwachungsanlagen oder Video-Überwachungsanlagen bezeichnet. Diese Überwachungsform wird in der Regel verknüpft mit einer Aufzeichnung und Auswertung der gesammelten audiovisuellen Informationen. Bei der automatischen Datenanalyse kommen dabei sehr häufig Computer zum Einsatz. Deshalb findet in diesem Bereich eine enge Zusammenarbeit mit der Informatik statt. Für die weitere Datenverwendung gibt es vielfältige Möglichkeiten, beispielsweise dienen diese der Verbrechensaufklärung im Falle von Videoüberwachungen an öffentlichen Plätzen.
In Paragraph 6b des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Videoüberwachung öffentlicher Räume geregelt. Demzufolge ist diese nur gestattet, wenn sie zur Wahrnehmung des sogenannten Hausrechts oder anderer berechtigter Interessen unbedingt notwendig ist. Das Gesetz schreibt des Weiteren die Bindung an einen Zweck der Überwachungsmaßnahme sowie die Sparsamkeit im Hinblick auf die Datengewinnung vor. Die Befugnisse der Polizei in diesem Zusammenhang sind in den jeweiligen Landespolizei-Gesetzen geregelt. Viele Landesparlamente haben das Thema in den vergangenen Jahren auf die politische Agenda gesetzt und Gesetzesänderungen verabschiedet, um der Landespolizei Videoüberwachungsmaßnahmen zu gestatten. Die rechtlichen Hürden für eine Videoüberwachung durch die Polizei sind relativ hoch.
In der Öffentlichkeit ist das Thema Videoüberwachung umstritten. Die Befürworter plädieren für eine Erweiterung der technischen Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung und rücken in ihrer Argumentation den Präventionsgedanken in den Vordergrund. Eine dauerhafte Beobachtung von öffentlichen Plätzen oder Gebäuden, so das Argument der Befürworter, erzeuge einen Beobachtungsdruck, der letztlich zu weniger Straftaten führe. Als Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sei die Videoüberwachung daher ein legitimes und legales Mittel des modernen Staates. In diesem Zusammenhang sei die Videoüberwachung zwar nicht das einzige, aber letztlich ein wichtiges Mittel, um die tatsächliche Sicherheit sowie das subjektive Sicherheitsgefühl der Bürger zu verbessern.
Tatsächlich stoßen Maßnahmen der Videoüberwachung vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohungen zunehmend auf gesellschaftliche Akzeptanz. Allerdings melden sich auch die Kritiker der Videoüberwachung immer lauter zu Wort. So befürchten diese die Entstehung eines Überwachungsstaates, die missbräuchliche Verwendung der gewonnen Informationen durch offizielle Stellen sowie ein negatives gesellschaftliches Gesamtklima, in dem falsche Verdächtigungen und Misstrauen vorherrschen. Hinterfragt wird zugleich die tatsächliche Wirkung der Videoüberwachung im Hinblick auf die Prävention im Bereich der Kriminalität. Befürchtet wird die unnötige Einschränkung von Bürgerrechten, ohne dass Sicherheit und Ordnung tatsächlich von den Überwachungsmaßnahmen profitieren.
In der Tat ist die Frage nach der Wirksamkeit der Videoüberwachung nur schwer zu beantworten. Studien in Großbritannien zufolge führt der gezielte Einsatz von Video-Überwachungsmaßnahmen zu einer Verringerung der Kriminalität. Diese Wirksamkeitsbefunde haben jedoch in jüngster Zeit durch weitere Studien eine deutliche Relativierung erfahren. Diesen zufolge ist die Kriminalität in Berliner U-Bahnen nach der Einführung einer permanenten Videoüberwachung sogar angestiegen.
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