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Wer hat Anspruch auf Hartz IV ?
Gemäß des 2. Sozialgesetzbuches verpflichtet sich der deutsche Staat den Lebensunterhalt jener Bürger abzusichern, die in die Klauseln der Bedürftigkeit einzuordnen sind, nach dem Arbeitslosengeld 2. Die Kosten für die Unterkunft und Heizung obliegen der Trägerschaft der Kommune. Im Hinblick auf eine alleinstehende Person darf der vom Amt finanzierte Wohnraum nicht größer sein als 50 m². Zur Sicherung des Lebensunterhaltes werden im Monat pauschal 345 Euro veranschlagt. Der Regelsatz der neuen Bundesländer wurde seit Anfang 2007 an das Westniveau angeglichen und entspricht ebenfalls jetzt 345 Euro. Die mit Hartz IV bezeichneten Leistungen müssen in der örtlichen Agentur für Arbeit beantragt werden. Zuweilen heißt die dafür zuständige Behörde in einigen Regionen auch ARGE oder JobCenter.
Das Arbeitslosengeld 2 wendet sich ausschließlich an die erwerbsfähige Bevölkerung. Dabei werden 5 Gruppen unterschieden, die alle einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben:
1. Die Gruppe der Empfänger des Arbeitslosengeldes 1, die nach dem Verstreichen eines Kalenderjahres nicht imstande sind, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten.
2. Die Gruppe der Selbstständigen und Freiberufler, die keine Beiträge an die Arbeitslosenversicherung entrichtet haben, so dass sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hätten.
3. Die Gruppe der Beamten auf Widerruf, die im Anschluss an ihr Referendariat keine Anstellung finden konnten.
4. Die Gruppe jener Arbeitnehmer, die insgesamt weniger als ein Jahr einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen sind.
5. Die Gruppe jener Arbeitnehmer, die im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit über niedrigere Einnahmen verfügen im Verhältnis dessen, was das Arbeitslosengeld 2 als Existenzminimum festlegt. Hier besteht die Möglichkeit, die fehlende Restsumme seitens der Behörde aufstocken zu lassen.
Das Arbeitslosengeld II wird jeweils für sechs Monate im Voraus bewilligt.
Kontaktperson : Peter Piekarz E-Mail : pikary@gmx.de
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